Studienabschluss
Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums erhalten Sie Ihre Zeugnisdokumente und auf Antrag eine Bescheinigung zum Studienabschluss vom Prüfungsamt Psychologie. Die Exmatrikulation sowie Bescheinigung derselben erfolgt über das Studierendensekretariat.
Abschlussdokumente
Die Zeugnisdokumente (Abschlusszeugnis, Abschlussurkunde, Transcript of Records, Einstufungstabelle und Diploma Supplement) werden automatisch erstellt, sobald alle zum Abschluss Ihres Studiums relevanten Leistungen erbracht wurden und der erfolgreiche Studienabschluss vom Prüfungsamt Psychologie festgestellt wurde.
Bitte planen Sie für die Ausstellung der Dokumente eine Bearbeitungszeit von mind. 4 Wochen ein.
In Ferienzeiten oder zu Stoßzeiten kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern, da wir die Unterschriften des Prüfungsausschussvorsitzenden und des Dekans einholen müssen.
Sobald die Dokumente erstellt sind, werden Sie per E-Mail benachrichtigt und Sie können entscheiden, ob Sie die Dokumente persönlich abholen wollen, oder ob diese Ihnen per Post zugesandt werden sollen.
Bescheinigung zum Studienabschluss
Einige Universitäten benötigen zur Immatrikulation in den Masterstudiengang einen Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs Psychologie. Bitte geben Sie uns bei der Beantragung einer entsprechenden Bescheinigung unbedingt an, welche Informationen diese enthalten soll.
Die Bescheinigung zum Studienabschluss wird formlos per mail von Ihrem smail-Account im Prüfungsamt Psychologie unter sonderantrag-psych@uni-koeln.de beantragt.
Für die Erstellung einer Bescheinigung zum Studienabschluss benötigen wir den Nachweis, dass Sie alle Prüfungsleistungen (auch die Abschlussarbeit) erbracht und erfolgreich, d.h. mit mind. ausreichend, bestanden haben. Es ist Ihre Aufgabe, Ihre PrüferInnen entsprechend zu informieren.
Hilfreich kann hier sein, falls Sie uns eine entsprechende Vorlage per E-Mail zukommen lassen oder in unseren Briefkasten werfen.
Exmatrikulation
Für die Immatrikulation sowie die Exmatrikulation ist das Studierendensekretariat zuständig.
Entsprechend erhalten Sie dort eine evtl. benötigte Exmatrikulationsbescheinigung.