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Rehabilitationswissenschaften (auslaufend)

Master of Arts (M.A.)

DER EINSTIEG IN DEN STUDIENGANG M.A. REHABILITATIONSWISSENSCHAFTEN (1-FACH) WAR LETZMALIG ZUM WINTERSEMESTER 2022/23 MÖGLICH.DIE STUDIENSCHWERPUNKTE FINDEN SICH GRÖßTENTEILS ALS FÄCHER IM NEUEN M.A. REHABILITATIONSWISSENSCHAFTEN (2-FACH) WIEDER.

Die Inhalte des Faches sind ‚stärker forschungsorientiert‘ und beziehen sich auf zentrale Fragestellungen der Rehabilitationswissenschaften. Durch den Studiengang Rehabilitationswissenschaften erwerben die Absolventinnen und Absolventen die notwendigen wissenschaftlichen und methodischen Kenntnisse, um die Systeme und Prozesse der Rehabilitation wissenschaftlich zu reflektieren, zu analysieren, in diesen zu agieren, Interventionen zu planen und diese zu evaluieren sowie wissenschaftlich gestützt weiterzuentwickeln.

Das übergreifende Ziel ist daran orientiert, durch eine umfassende und individuelle Rehabilitation von Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigungen sowie chronischen Krankheiten die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden sowie ihnen entgegenzuwirken.

Mögliche Arbeitsfelder liegen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Behindertenverbände, in Rehabilitationseinrichtungen und -diensten, bei Rehabilitationsverbänden und Rehabilitationsträgern, in Arbeitsbereichen des Gesundheits- und Sozialwesens, in der betrieblichen Rehabilitation von Unternehmen, in Bildungseinrichtungen sowie in der Forschung.

Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Rehabilitationswissenschaften sind qualifiziert, in diesen Einrichtungen Aufgabenfelder in der Organisation, Planung und Evaluation in leitenden Funktionen auszuüben.

Basismodule

Jeder Studienschwerpunkt umfasst 39 LP und ist strukturell gleich aufgebaut. Er besteht jeweils aus 4 Basismodulen (BM1 - BM4) zu je 6 oder 9 LP und einem Praxismodul (PM) mit 9 LP. Die Basismodule bestehen aus zwei Lehrveranstaltungen. Die drei Basismodule BM1 - BM3 sind im Rahmen des gewählten Schwerpunktes Pflichtmodule. Als Basismodul BM4 wird entweder das Basismodul Forschungsmethoden (BM4a) oder das Basismodul Interdisziplinären Studien (BM4b) gewählt. Das Basismodul BM4 wird jeweils einem Studienschwerpunkt zugeordnet. Wird z.B. im Studienschwerpunkt I das Basismodul BM4a Forschungsmethoden gewählt, so muss im Studienschwerpunkt II das Basismodul BM4b Interdisziplinäre Studien gewählt werden oder umgekehrt.

Ergänzungsmodul: Sozialwissenschaftliche Studien

Das Ergänzungsmodul Sozialwissenschaftliche Studien stellt eine schwerpunktübergreifende Erweiterung der Studienschwerpunkte des Masterstudiengangs Rehabilitationswissenschaften dar. Es umfasst 12 LP und wird über  drei Semester studiert. Inhaltlich wird das Feld der Rehabilitation aus der sozialwissenschaftlichen Perspektive betrachtet. Hierzu gehören u.a. Kenntnisse in der Organisationstheorie sowie in der Sozial- und Behindertenpolitik.

Praktika

Im Rahmen des Studiums müssen zwei Praktikumsmodule absolviert werden, die jeweils einem Studienschwerpunkt zugeordnet werden. Ein Praktikumsmodul ist berufsfeldorientiert (BPM). Das zweite Praktikum ist ein Forschungspraktikum (FPM). Die Zuordnung zu dem jeweiligen Studienschwerpunkt erfolgt durch die Studierenden. Inhaltlich orientieren sich die Praktika an den gewählten Studienschwerpunkten. Sofern die Möglichkeit besteht, wird empfohlen, die Praktika in einer Kombination beider Studienschwerpunkte durchzuführen.

Masterarbeit

Die Masterarbeit wird im vierten Semester verfasst und umfasst 30 LP. Ihre Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Inhaltlich wird die Masterarbeit entweder einem der beiden gewählten Studienschwerpunkte oder den Ergänzenden Studien zugeordnet. Sie ist in der Regel empirisch ausgerichtet. Das Thema der Masterarbeit wird durch eine Fachvertreterin oder einen Fachvertreter von einem der beiden gewählten Studienschwerpunkte oder der Ergänzenden Studien gestellt.

Im Rahmen des Masterstudiengangs Rehabilitationswissenschaften werden zwei Studienschwerpunkte zu je 39 LP sowie ein Ergänzungsmodul mit 12 LP zu Sozialwissenschaftlichen Studien studiert, das die Studienschwerpunkte fächerübergreifend erweitert, und eine Masterarbeit im Umfang von 30 LP in einem der beiden Studienschwerpunkte oder in den Ergänzenden Studien erstellt.

Studienschwerpunkte

Der Studienschwerpunkt I orientiert sich an rehabilitativen Aufgaben in unterschiedlichen Lebensphasen. Hier wählen die Studierenden einen der folgenden vier thematischen Schwerpunkte:

  • Psychomotorik als Frühe Hilfe in Institutionen der Kindheit (PMK)
  • Erziehungshilfe und Soziale Arbeit in Jugendhilfe und Jugendstrafrechtspflege (ESA)
  • Prävention und berufliche Rehabilitation (PBR)
  • Rehabilitationswissenschaftliche Gerontologie (GER)

Der Studienschwerpunkt I hat als übergreifendes thematisches Moment Transitionen der verschiedenen Lebensphasen zum Gegenstand (z.B. Entwicklungen in der Kindheit, Veränderungen im Jugendalter, Eintritt in das Arbeitsleben, Veränderungen im Arbeitsleben durch Behinderung oder chronische Erkrankung, Übergang in den Ruhestand usw.) sowie Schnittstellen zwischen den Institutionen der Rehabilitation.

Alternativ können die Studierenden im Studienschwerpunkt I den übergreifenden thematischen Schwerpunkt

  • Organisationsentwicklung in der Rehabilitation (ORG)

wählen, der sich auf Organisationen und Akteure der Rehabilitation bezieht.

Der Studienschwerpunkt Organisationsentwicklung in der Rehabilitation setzt den Fokus auf die Einrichtungen der Rehabilitation aus einer organisationswissenschaftlichen Perspektive. Auf der Grundlage von Organisationstheorien werden Einrichtungen der Rehabilitation sowie deren Akteure im Rahmen der Organisations- und Personalentwicklung sowie der Qualitätsentwicklung zum Gegenstand von Lehre und Forschung.

Im Studienschwerpunkt II wählen die Studierenden aus den folgenden Bereichen aus:

  • Rehabilitation von Menschen mit Komplexer Behinderung
  • Rehabilitation von Menschen mit Hörschädigung
  • Rehabilitation von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
  • Rehabilitation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Der thematische Rahmen wird im zweiten Studienschwerpunkt vornehmlich durch die besonderen Voraussetzungen und Bedürfnisse in der Rehabilitation von Menschen mit einer Behinderung oder einer Beeinträchtigung gesetzt. Studierende kennen die besondere Lebenssituation von Menschen mit Behinderung, können diese analysieren, zielgruppenspezifische Interventionen planen sowie diese evaluieren und überprüfen.

Alternativ können die Studierenden im Studienschwerpunkt II den übergreifenden thematischen Schwerpunkt

  • Organisationsentwicklung in der Rehabilitation

wählen, der sich auf Organisationen und Akteure der Rehabilitation bezieht.

Im Verlauf des Studiums werden pro Semester ca. 14-16 SWS im Rahmen von Kontaktzeiten (Vorlesungen, Seminare) und 30 LP von den Studierenden belegt und studiert. In jedem Studienschwerpunkt werden die drei Basismodule (BM1 - BM3) über die Fachsemester eins bis drei studiert.

Das Basismodul BM4a Forschungsmethoden erstreckt sich sinnvollerweise über das erste und zweite Semester und das Basismodul BM4b Interdisziplinäre Studien über das zweite und dritte Semester. Die Verknüpfung mit den Studienschwerpunkten wird von den Studierenden selbst festgelegt, so dass sich zwei Studienprofile ergeben. Die Fragestellungen aus dem Forschungspraktikum (FPM) sollen in dem Basismodul BM4a aufgegriffen werden. Das Berufsfeldpraktikum (BPM) soll im ersten Semester (i.d.R. in der vorlesungsfreien Zeit) durchgeführt werden.

Informationen zum Auslaufen des M.A. Rehabilitationswissenschaften (1-Fach)

Der Master Rehabilitationswissenschaften (1-Fach) läuft aus, er wird abgelöst durch den M.A. Rehabilitationswissenschaften (2-Fach). Die Studierenden der letzten Kohorte (Studienbeginn WS 2022/23) haben die 1,5-fache Regelstudienzeit, um ihr Masterstudium zu beenden. Im Folgenden finden Sie die konkrete Fristregelung für die Beendigung des Studiums.

Fristen

M.A. Rehabilitationswissenschaften (1-Fach) Frist
Zulassung zum Masterstudium im 1. Fachsemester letztmalig im WiSe 2022/23
Zulassung zum Masterstudium im höheren Fachsemester letzmalig im SoSe 2024
Ablauf der Regelstudienzeit des Masterstudiums 20. September 2024

Ablauf der anderthalbfachen Regelstudienzeit des Masterstudiums und damit Ablauf der Möglichkeit

  • Absolvierung von Lehrveranstaltungen
  • Zulassung zu und Ablegung von Prüfungen im Erstversuch
30. September 2025
Ende der Möglichkeit für das Ablegen von Wiederholungsprüfungen im Masterstudium 30. September 2026
Anmeldung zur Masterarbeit (Erstversuch) bis spätestens 31. März 2025
Anmeldung zur Wiederholung der Masterarbeit bis spätestens

31. März 2026

Informationen zur Bewerbung auf M.A. Rehabilitationswissenschaften (2-Fach)

Wenn Sie sich zum Wintersemester auf den M.A. Rehabilitationswissenschaften (2-Fach) bewerben möchten, finden Sie in dieser Änderungsynopse Hinweise darauf, welche Leistungen Ihnen anerkannt werden können. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anerkennung zunächst zum M.A. Rehabilationswissenschaften (2-Fach) zugelassen und sich erfolgreich in diesen eingeschrieben haben müssen. Anschließend stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung, weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis!: Eine Bewerbung auf den Studienschwerpunkt Psychomotorik als Frühe Hilfe in Institutionen der Kindheit (PMK) ist nicht mehr möglich!

Wechsel der Prüfungsordnung (PO 2021 zu PO 2023)

Gemäß der Auslaufordnung über die Einstellung des Masterstudienganges Rehabilitationswissenschaften können Sie  zum Sommersemester 2025 per Antrag von der Prüfungsordnung des 1-Fach Masters in die des 2-Fach Masters wechseln. Die Umschreibung erfolgt dann zum 01.04.2025

Den Antrag stellen Sie per Email im Prüfungsamt: pruefungsamt-heilpaedagogikSpamProtectionuni-koeln.de

Den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung finden Sie hier: 

Antrag auf Wechsel von der Prüfungsordnung des 1- Fach Masters (PO 2021) in die des 2-Fach Masters (PO 2023) Rehabilitationswissenschaften.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Gegenüberstellung der alten Studienschwerpunkte und neuen Studienfächer: Gegenüberstellung der Studienschwerpunkte und -fächer.

 

Achtung: Abgabe des Antrags soll bis einschl. 31. März 2025 erfolgen!