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Rehabilitationswissenschaften (auslaufend)

Master of Arts (M.A.)

Informationen zum Auslaufen des M.A. Rehabilitationswissenschaften (1-Fach)

Der Master Rehabilitationswissenschaften (1-Fach) läuft aus, er wird abgelöst durch den M.A. Rehabilitationswissenschaften (2-Fach). Die Studierenden der letzten Kohorte (Studienbeginn WS 2022/23) haben die 1,5-fache Regelstudienzeit, um ihr Masterstudium zu beenden. Im Folgenden finden Sie die konkrete Fristregelung für die Beendigung des Studiums.

Fristen

M.A. Rehabilitationswissenschaften (1-Fach) Frist
Zulassung zum Masterstudium im 1. Fachsemester letztmalig im WiSe 2022/23
Zulassung zum Masterstudium im höheren Fachsemester letzmalig im SoSe 2024
Ablauf der Regelstudienzeit des Masterstudiums 20. September 2024

Ablauf der anderthalbfachen Regelstudienzeit des Masterstudiums und damit Ablauf der Möglichkeit

  • Absolvierung von Lehrveranstaltungen
  • Zulassung zu und Ablegung von Prüfungen im Erstversuch
30. September 2025
Ende der Möglichkeit für das Ablegen von Wiederholungsprüfungen im Masterstudium 30. September 2026
Anmeldung zur Masterarbeit (Erstversuch) bis spätestens 31. März 2025
Anmeldung zur Wiederholung der Masterarbeit bis spätestens

31. März 2026

Informationen zur Bewerbung auf M.A. Rehabilitationswissenschaften (2-Fach)

Wenn Sie sich zum Wintersemester auf den M.A. Rehabilitationswissenschaften (2-Fach) bewerben möchten, finden Sie in dieser Änderungsynopse Hinweise darauf, welche Leistungen Ihnen anerkannt werden können. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anerkennung zunächst zum M.A. Rehabilationswissenschaften (2-Fach) zugelassen und sich erfolgreich in diesen eingeschrieben haben müssen. Anschließend stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung, weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis!: Eine Bewerbung auf den Studienschwerpunkt Psychomotorik als Frühe Hilfe in Institutionen der Kindheit (PMK) ist nicht mehr möglich!