Masterarbeit
Informationen zu den Prüfungsberechtigten , Ausnahmeregelungen bei Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und externen Prüfer*innen, zur Anmeldung , Abgabe und Bewertung der Masterarbeit.
Prüfungsberechtigte
Prüfungsberechtigt sind die aktiven Hochschullehrer*innen des DP Psychologie der Universität zu Köln. Dies sind die aktuellen Lehrstuhlinhaber*innen sowie die dem Department angehörigen Habilitierten.
Bitte beachten Sie, dass die Gutachtenden unabhängig sind.
Erstgutachter*innen
Mit der/dem Erstgutachter*in sprechen Sie das Thema Ihrer Abschlussarbeit ab und füllen dann mit ihm/ihr gemeinsam das Anmeldeformular aus.
Zweitgutachter*innen
Sie haben auch die Möglichkeit, eine/n Zweitgutachter*in aus dem Kreis der aktiven Hochschullehrer*innen des DP Psychologie vorzuschlagen. Dies können Sie direkt auf dem Anmeldeformular (Seite 5) tun.
Standardmäßig wird Ihnen jedoch auch ein entsprechendes Formular mit der Anmeldebestätigung Ihrer Masterarbeit zugesandt. (Falls Sie einen Ersatz benötigen sollten, können Sie dieses Formular noch einmal herunterladen.)
Der Vorschlag der Zweitgutachterin/ des Zweitgutachters sollte spätestens bei der Abgabe der Masterarbeit erfolgen. Der Eingang des Vorschlags wird Ihnen durch das Prüfungsamt nicht separat bestätigt. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei um einen Vorschlag handelt und dieser keinen Rechtsanspruch begründet.
Falls Sie keinen Wunsch äußern, wird nach Einreichung Ihrer Abschlussarbeit eine Zweitgutachterin/ ein Zweitgutachter nach freier Kapazität und inhaltlicher Passung vom Prüfungsamt Psychologie bestimmt.
Weitere Erst-/Zweitgutachter*innen
Alle Personen, die nicht zum Kreis der aktiven Hochschullehrer*innen des DP Psychologie der Universität zu Köln gehören, sind zunächst einmal nicht prüfungsberechtigt. Die Zulassung als Prüfer*in kann jedoch für einzelne Bachelorarbeiten beantragt werden.
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
Soll ein/e wissenschaftliche/r Mitarbeiter*in Erst- oder Zweitgutachter*in Ihrer Masterarbeit werden, so muss dies beim Prüfungsamt Psychologie über das Anmeldeformular (Seite 3) entsprechend beantragt werden. Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sind an den Lehrstühlen angestellte Promovierte oder Doktorand*innen.
Dabei gilt:
Für die Betreuung von Masterarbeiten solltedie/ der Gutachter*in promovierte/r Psycholog*in (Abschluss Diplom oder M.Sc.) sein.
Ist die/ der Wissenschaftliche Mitarbeiter*in nicht promoviert, besteht die Möglichkeit der Delegation. Das bedeutet, dass ein/e Lehrstuhlinhaber*in die Betreuung der Masterarbeit an eine/n Wissenschaftliche/n Mitarbeiter*in überträgt, aber die Verantwortung für die Betreuung behält. In diesem Fall wird das von der/ dem Wissenschaftlichen Mitarbeiter*in verfasste Gutachten von der/ dem delegierenden Lehrstuhlinhaber*in gegengezeichnet. Dies bedeutet jedoch auch, dass die/ der delegierende Lehrstuhlinhaber*in nicht gleichzeitig als die/ der andere (Erst-/Zweit-)Gutachter*in fungieren darf.
Zur Delegation der Betreuung einer Masterarbeit müssen auf dem Antrag zur Delegation sowohl die/ der betreuende Wissenschaftliche Mitarbeiter*in als auch die/ er delegierende Lehrstuhlinhaber*in ihre Zustimmung ausdrücken.
WICHTIG: Die/ der jeweils andere Gutachter*in muss dann jedoch aus dem Kreis der aktiven Hochschullehrer*innen des DP Psychologie stammen.
Externe Gutachter*innen
Soll Ihre Masterarbeit von einer/ einem Gutachter*in außerhalb des DP Psychologie der Universität zu Köln betreut werden, so muss dies beim Prüfungsamt Psychologie über das Anmeldeformular (Seite 4) entsprechend beantragt werden. Dabei gilt:
Für die Betreuung von Masterarbeiten sollte die/ der Gutachter*in promovierter Psycholog*in (Abschluss Diplom oder M.Sc.) sein. Bitte beachten Sie, dass externe Gutachter*innen nur als Zweitgutachter*innen fungieren können.
WICHTIG: Die/ der Erstgutachter*in muss dann jedoch aus dem Kreis der aktiven Hochschullehrer*innen des DP Psychologie stammen.
Wir empfehlen Ihnen, bereits im Vorfeld eine/n Erstgutachter*in aus dem DP Psychologie zu suchen und mit dieser/ diesem die Betreuung abzusprechen.
Anmeldung Masterarbeit
Die Masterarbeit kann angemeldet werden, sobald die dafür erforderlichen 60 ECTS-Punkte erworben wurden.
Bitte beachten Sie, dass in Ihrem Transcript of Records sowie in Ihrem Notenspiegel in KLIPS 2 unter 'Studienstatus' nur die ECTS aus bereits abgeschlossenen Modulen ausgewiesen werden. Zur Feststellung des Erreichens der notwendigen 60 ECTS werden auch die Leistungen aus noch nicht abgeschlossenen Modulen berücksichtigt.
Die/ der Erstgutachter*in stellt Ihnen das Thema Ihrer Masterarbeit und füllt zusammen mit Ihnen die Anmeldung zur Masterarbeit aus. Wir empfehlen Ihnen, bereits im Vorfeld eine/n Zweitgutachter*in zu suchen und mit dieser/ diesem die Betreuung abzusprechen.
Der Beginn der Bearbeitungszeit ist der Tag der Themenmitteilung durch die/ den Prüfer*in (Datum neben der Unterschrift). Dies gilt unabhängig davon, wann die Anmeldung beim Prüfungsamt Psychologie eingereicht wird.
Für Masterarbeiten steht Ihnen eine Bearbeitungszeit von 6 Monaten zur Verfügung
Die verbindliche Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt durch die Einreichung des ausgefüllten Anmeldeformulars beim Prüfungsamt Psychologie per E-Mail von Ihrem SMail-Account an abschlussarbeiten-psychuni-koeln.de.
Sobald wir Ihre Anmeldung bearbeitet haben, erhalten Sie per E-Mail einen Bescheid, der Ihnen das Thema Ihrer Abschlussarbeit sowie den Bearbeitungszeitraum mitteilt. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Anmeldung einige Werktage beanspruchen kann.
Eine Kopie dieses Schreibens senden Sie bitte unterschrieben per E-Mail von Ihrem SMail-Account an abschlussarbeiten-psych(at)uni-koeln.de zurück. Bitte geben Sie dort auch Ihre private E-Mail-Adresse für etwaige Rückfragen an, da Ihr Studierendenkonto nach der Exmatrikulation ggfs. nicht mehr von Ihnen genutzt werden kann.
Empirische Arbeit
Die Masterarbeit ist als empirische Arbeit vorgesehen.
Der Umfang der Masterarbeit sollte 200.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen, aber zuzüglich Literaturverzeichnis, Tabellen im Anhang und gegebenenfalls weitere Materialien) nicht überschreiten.
Die Masterarbeit ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Abweichungen müssen unter Zustimmung beider Gutachter*innen beantragt werden., da die Bewertung der Leistung in diesem Fall sichergetsellt sein muss.
Gruppenarbeit
Die Masterarbeit kann auf Antrag auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden. Dies muss auf dem Anmeldeformular jedes Gruppenteilnehmers beantragt werden.
Dabei muss der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatin oder des einzelnen Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar sein. Die Vergabe einer gemeinsamen Note ist nicht zulässig, sondern für jede Kandidatin bzw. jeden Kandidaten wird ein eigenständiges Gutachten erstellt.
Rückgabe des Themas
Das Thema kann einmal innerhalb von 2 Wochen (PO 2021) nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Auf Antrag kann die Bearbeitungszeit einmalig verlängert werden, wenn hierfür objektiv belegbare Gründe, die die oder der Studierende nicht zu verantworten hat, geltend gemacht werden können. Bitte lassen Sie den Antrag von Ihrem Gutachter gegenzeichnen als Nachweis, dass er den Antrag befürwortet.
Mögliche Verlängerung gemäß PO 2021: max. 6 Wochen
Krankmeldung
Um sich für die Bachelorarbeit krank zu melden, reichen Sie bitte zeitnah ein ärztliches Attest im Prüfungsamt Psychologie ein. Bitte nutzen Sie dazu das Formular zur Krankmeldung für Prüfungsleistungen, damit wir Ihr Attest der entsprechenden Prüfung zuordnen können.
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit verlängert sich dadurch um die vom Arzt attestierte Erkrankungsdauer.
Abgabe Masterarbeit
Die Masterarbeit ist fristgerecht am selben Tag im zuständigen Prüfungsamt einzureichen. Die Masterarbeit muss die von Ihnen eigenhändig unterschriebene Erklärung zu verwendeten Hilfsmitteln beinhalten.
Abschlussarbeiten sind ausschließlich digital im PDF/A - Format einzureichen. Die Einreichung erfolgt über die Plattform Sciebo. Das ist ein hochschuleigener Cloud-Speicherdienst, den Studierenden der Uni Köln kostenfrei nutzen können.
Upload
- Alle Informationen finden Sie in der PDF-Anleitung
- Erstellen Sie einen Sciebo-Account
- Nutzen Sie die Browser Mozilla Firefox oder Google Chrome, bei anderen Browsern kann es Probleme geben
- Laden Sie die Arbeit nur als PDF hoch
- Teilen Sie die hochgeladene Arbeit via Link ausschließlich mit dem Prüfungsamt Psychologie über die Adresse abschlussarbeiten-psych(at)uni-koeln.de
- Vergeben Sie kein Passwort für den Link
- Sie erhalten eine automatische Mitteilung, dass Sie die Arbeit erfolgreich geteilt haben
- das Prüfungsamt prüft Ihre Abschlussarbeit und schickt Ihnen eine Empfangsbestätigung an Ihre SMail Adresse; das kann unter Umständen einige Werktage dauern
Hinweise
- Alternativ können Sie den öffentlichen Link kopieren und per E-Mail an abschlussarbeiten-psych(at)uni-koeln.de schicken
- Bei technischen Probleme beim Upload oder Teilen wenden Sie sich bitte an abschlussarbeiten-psych(at)uni-koeln.de.
Bitte achten Sie darauf, dass die von Ihnen eingereichte PDF-Version Ihrer Masterarbeit kopierfähig sowie nicht passwortgeschützt ist, da wir uns eine Überprüfung auf Plagiate vorbehalten.
Nicht fristgerecht eingegangene Masterarbeiten müssen als „nicht bestanden“ gewertet werden.
Bewertung der Masterarbeit
Nach Zuleitung der Masterarbeit an die beiden Gutachter*inen erhalten Sie eine kurze Rückmeldung per E-Mail mit einem Hinweis über die Dauer der Begutachtungszeit für Ihre Masterarbeit.
Die Masterarbeit ist bestanden, wenn beide Gutachter*innen die Arbeit mindestens mit „ausreichend" (4,0) bewerten.
Die Note für die Masterarbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet, sofern die Differenz nicht mehr als 1,0 (PO 2021) Notenstufe beträgt.
Beträgt die Differenz mehr als 1,0 Notenstufe oder lautet eine Bewertung „nicht ausreichend" (also schlechter als 4,0), die andere aber „ausreichend" oder besser, wird vom Prüfungsausschuss ein drittes Gutachten eingeholt. Hierdurch verlängert sich die Zeit der Begutachtung entsprechend.
Die Masterarbeit kann jedoch nur dann als bestanden bewertet werden, wenn mindestens zwei der drei Gutachten die Arbeit mit „ausreichend" (4,0) oder besser bewerten.
Die Masterarbeit kann bei nicht ausreichender Leistung einmal wiederholt werden. Dabei ist ein neues Thema zu stellen. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Die Anmeldung zur Wiederholung muss innerhalb von 24 Monaten erfolgen.
Wichtiger Hinweis: Bitte kennzeichnen Sie jegliche verwendete Quelle, da andernfalls eine Anmaßung der Autorenschaft als Plagiat geahndet werden muss. Die Richtlinien des DP Psychologie zum Umgang mit Plagiaten finden Sie hier.