Bewerbung auf ein höheres Fachsemester
Bewerbungen auf höhere Fachsemester sind dann möglich, wenn Sie bereits (an der Universität zu Köln oder an einer anderen Hochschule) für den gewünschten Studiengang eingeschrieben waren oder ausreichend viele Prüfungsleistungen für den gewünschten Studiengang erbracht haben, mit denen eine Einstufung in ein höheres als das erste Fachsemester möglich ist.
Beachten Sie bitte folgendes:
- Ein Einstieg ins höhere Fachsemester kann nur gelingen, wenn auch Plätze in dem jeweiligen Fachsemester frei werden (bspw. durch das Ausscheiden von Studierenden). Üblicherweise handelt es sich nur um einzelne Plätze, die frei werden und für den Einstieg ins höhere Fachsemester zur Verfügung stehen.
- Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie mitbringen, beantragen Sie die Teilnahme am Verfahren in der entsprechenden Gruppe. Die Gruppen bilden eine Rangfolge, d.h. erst erhalten alle Bewerber*innen der Gruppe „Höherstufung“ einen Platz, dann folgen Bewerber*innen der Gruppe „Einstufung“ und „Ortswechsel"; „Quereinsteiger*innen" gehören somit zur letzten Gruppe, die berücksichtigt wird.
- Weitere Informationen zum Einstieg in ein höheres Fachsemester finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.
Bewerbung bei Ortswechsel
Voraussetzungen
Studierende anderer deutschen Universitäten/Hochschulen oder anderer Universitäten/Hochschulen eines EU-Mitgliedstaates können sich in der Regel an der Universität zu Köln als Ortswechsler bewerben, wenn die Bezeichnung (Name) des Studienfaches und des Abschlusses vollständig übereinstimmen. Für die Bewerbung über das Online-Portal KLIPS 2.0 müssen die unten beschriebenen Unterlagen im KLIPS 2.0 Basis-Account fristgerecht hochgeladen werden.
Allgemeine Informationen zum Verfahren
- Die Bewerbung erfolgt ausschließlich digital über das Online-Portal KLIPS 2.0 (s. Termine für Bewerbungen).
- Vor der Online-Bewerbung müssen Sie beim Prüfungsamt eine so genannte Fachsemestereinstufung beantragen. Die Bewerbung muss genau dem Fachsemester entsprechen, welches auf der semesterbezogen, aktuellen Fachsemestereinstufung tatsächlich ausgewiesen ist. In der Regel sollten Sie mindestens einen Monat vor Bewerbungsfristende in Klips beim zuständigen Prüfungsamt für den angestrebten Studiengang einen Antrag auf Höherstufung stellen.
- Die Bestätigung / Fachsemestereinstufung muss gemäß den Angaben in Ihrem KLIPS 2.0 Bewerber*innen Account fristgerecht hochgeladen werden: für NC-Studiengänge für die Zulassung bis zum 15.03. im Sommersemester und bis zum 15.09. im Wintersemester; für NC-freie Studiengänge für die Einschreibung bis zum 31.03. im Sommersemester und bis zum 30.09. im Wintersemester.
- Sie sollten bedenken, dass sich durch eine mögliche Einstufung in ein höheres Fachsemester Ihre Studienzeit nicht verkürzt, sondern ggf. sogar verlängert, wenn die anzurechnenden Leistungen zum eingestuften Fachsemester nicht dem curricularen Aufbau des Studienganges in Köln entsprechen. Wir raten Ihnen, einen Blick auf die aktuelle Prüfungsordnung und das Modulhandbuch zu werfen.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Eine verbindliche Anerkennung Ihrer Leistungen kann erst vorgenommen werden, wenn Sie tatsächlich einen Studienplatz erhalten haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass aus Kapazitätsgründen keine Vorab-Einschätzungen vorgenommen werden können. Für die Anerkennung von Leistungen ist das Prüfungsamt zuständig.
Begründung einer Sozialen Ausnahmesituation - als nachrangiges Auswahlkriterium beim Ortswechselantrag
Für die Bewerbung als Ortswechsler werden als nachrangiges Auswahlkriterium die sozialen Umstände herangezogen, die eine besondere Ortsbindung begründen. Das entsprechende Antragsformular für die "Begründung soziale Ausnahmesituation" ist in Ihrem KLIPS 2.0 Bewerber*innenaccount hinterlegt bei "Bewerbungsabgabe" , "Einzureichende Dokumente (für die Zulassung)".
Die nachgewiesenen sozialen Ausnahmesituationen werden in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
- nachgewiesene Eigenschaft als Schwerbehinderte/r,
- gemeinsame Hauptwohnung mit Ihrem/Ihrer Ehepartner/in, oder Ihrem/Ihrer Lebenspartner/in nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) oder/und Ihrem/Ihrer Kind/er,
- besondere gesundheitliche, familiäre oder wirtschaftliche Umstände sowie wissenschaftliche Gründe,
- keiner der vorgenannten Gründe.
Bewerbung bei Studienfachwechsel (Quereinstieg)
Voraussetzungen
- Wenn Sie Ihren Studiengang wechseln möchten und sich für den neuen Studiengang Studienleistungen anrechnen lassen können, die mindestens einem Fachsemester entsprechen, spricht man von einem Quereinstieg.
- Zusätzlich gilt, für Studierende einer Fach-/Hochschule (HAW) / University of Applied Sciences, dass Sie sich immer im Rahmen des Quereinstiegs bewerben müssen.
- Der Wechsel aus einem Studium an einer Hochschule außerhalb der EU gilt als ebenfalls Quereinstieg (auch bei Übereinstimmung der Bezeichnungen).
Allgemeine Informationen zum Verfahren
- Die Bewerbung erfolgt ausschließlich digital über das Online-Portal KLIPS 2.0 (s. Termine für Bewerbungen).
- Vor der Online-Bewerbung müssen Sie beim Prüfungsamt eine so genannte Fachsemestereinstufung beantragen. Die Bewerbung muss genau dem Fachsemester entsprechen, welches auf der semesterbezogen, aktuellen Fachsemestereinstufung tatsächlich ausgewiesen ist. In der Regel sollten Sie mindestens einen Monat vor Bewerbungsfristende in Klips beim zuständigen Prüfungsamt für den angestrebten Studiengang einen Antrag auf Höherstufung stellen (15.2. bzw. 15.8.).
- Die Bestätigung / Fachsemestereinstufung muss gemäß den Angaben in Ihrem KLIPS 2.0 Bewerber*innen Account fristgerecht hochgeladen werden: für NC-Studiengänge für die Zulassung bis zum 15.03. im Sommersemester und bis zum 15.09. im Wintersemester; für NC-freie Studiengänge für die Einschreibung bis zum 31.03. im Sommersemester und bis zum 30.09. im Wintersemester.
- Sie sollten bedenken, dass sich durch eine mögliche Einstufung in ein höheres Fachsemester Ihre Studienzeit nicht verkürzt, sondern ggf. sogar verlängert, wenn die anzurechnenden Leistungen zum eingestuften Fachsemester nicht dem curricularen Aufbau des Studienganges in Köln entsprechen. Wir raten Ihnen, einen Blick auf die aktuelle Prüfungsordnung und das Modulhandbuch zu werfen.
- Die Fachsemestereinstufungn beantragen Sie bei dem für Ihren Wunschstudiengang zuständigen Prüfungsamt
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Eine verbindliche Anerkennung/Anrechnung Ihrer Leistungen kann erst vorgenommen werden, wenn Sie tatsächlich einen Studienplatz erhalten haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass aus Kapazitätsgründen keine Vorab-Einschätzungen vorgenommen werden können. Für die Anerkennung/Anrechnung von Leistungen ist das Prüfungsamt zuständig.