Nachteilsausgleich
Prüfungsamt Psychologie
Auf dieser Seite finden Sie spezifische Informationen zum Thema Nachteilsausgleich für die Psychologie-Studiengänge. Allgemeine Informationen zum Thema Nachteilsausgleich sowie weitere Unterstützungsangebote finden Sie hier.
Nachteilsausgleich bei Prüfungsleistungen
Falls Sie bei der Ablegung von Prüfungsleistungen besondere Bedingungen benötigen, so können diese in Form eines Nachteilsausgleichs beim Prüfungsamt Psychologie beantragt werden.
Mögliche Formen des Nachteilsausgleichs sind beispielsweise:
- Schreibzeitverlängerung bei Klausuren
- Verlängerung der Bearbeitungszeit um tatsächlich anfallende Pausenzeiten
- Prüfungen in separaten Räumen mit eigener Aufsicht
- Verlängerung der Bearbeitungsfristen von Haus- und Abschlussarbeiten oder Portfolios
- Erlaubnis der Nutzung einer Schreibassistenz oder technischer Hilfsmittel
- eine Änderung der Prüfungsform ist in der Regel nicht möglich, da der Kompetenznachweis in qualitativ gleichwertiger Form gewährleistet sein muss
Antragsstellung
Der Antrag kann formlos beim Prüfungsamt Psychologie gestellt werden und sollte folgende Bestandteile beinhalten:
- (fach-)ärztliches Attest/ Gutachten, aus dem die Form der Beeinträchtigung und ihre Auswirkungen auf die Studien- und Prüfungssituation hervorgehen; entsprechende Atteste/ Gutachten von Psychologischen Psychotherapeut*innen werden auch akzeptiert
- Art und Umfang des benötigten Nachteilsausgleichs
Dieses leitet den Antrag dann zur Entscheidung an den Prüfungsausschuss weiter. Nach Entscheidung des Prüfungsausschusses erhalten Sie vom Prüfungsamt einen Bescheid über die ihnen gewährte Nachteilsausgleichsregelung zur Vorlage bei den Prüfenden. Die Umsetzung der Regelungen erfolgt dann im Rahmen der Prüfungsorganisation durch die Prüfenden.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs rechtzeitig - spätestens jedoch 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Bitte legen Sie den Bescheid mit der Ihnen gewährten Nachteilsausgleichsregelung rechtzeitig bei den Prüfenden (oder ggfs. den mit der Prüfungsorganisation betrauten Personen) vor - spätestens jedoch 2 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Nach Möglichkeit wird der Nachteilsausgleich für die gesamte Dauer Ihres Studiums gewährt. Für Änderungen der gewährten Nachteilsausgleichsregelung bedarf es eines neuen Antrags.
Lassen Sie sich vor der Antragstellung gerne vom Prüfungsamt Psychologie oder dem Servicezentrum Inklusion (SZI) der Universität zu Köln beraten. |
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