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Prävention und Intervention in der Kindheit (auslaufend)

Master of Arts (M.A.)

Informationen zum Auslaufen des M.A. Prävention und Intervention in der Kindheit (1-Fach)

Der Master Prävention und Intervention in der Kindheit läuft aus, die Studierenden der letzten Kohorte (Studienbeginn WS 2022/ 23) haben die 1,5-fache Regelstudienzeit, um ihr Masterstudieum zu beenden. Im Folgenden finden Sie die konkrete Fristregelung für die Beendigung des Studiums.
 

Fristen

M.A. Prävention und Intervention in der Kindheit (1-Fach) Frist
Zulassung zum Masterstudium im 1. Fachsemester letztmalig im WiSe 2022/23
Zulassung zum Masterstudium im höheren Fachsemester letztmalig im SoSe 2024
Ablauf der Regelstudienzeit des Masterstudiums 30. September 2024

Ablauf der anderthalbfachen Regelstudienzeit des Masterstudiums und damit Ablauf der Möglichkeit

  • Absolvierung von Lehrveranstaltungen
  • Zulassung zu und  Ablegung von Prüfungen im Erstversuch
30. September 2025
Ender der Möglichkeit für das Ablegen von Wiederholungsprüfungen im Masterstudium 30. September 2026
Anmeldung zur Masterarbeit (Erstversuch) bis spätestens 31. März 2025
Anmeldung zur Wiederholung der Masterarbeit bis spätestens 31. März 2026

Informationen zur Bewerbung auf M.A. Rehabilitationswissenschaften (2-Fach) mit dem Studienfach PIK

Wenn Sie den M.A. Prävention und Intervention in der frühen Kindheit aktuell studieren und sich zum Wintersemester auf den M.A. Rehabilitationswissenschaften (2-Fach) mit PIK als eines der beiden Studienfächer bewerben möchten, finden Sie in dieser Änderungsynopse Hinweise, welche Leistungen Ihnen anerkannt werden können. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anerkennung zunächst zum M.A. Rehabilationswissenschaften zugelassen und sich erfolgreich in diesen eingeschrieben haben müssen. Anschließend stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung, weitere Informationen dazu finden Sie hier.