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Einstieg in ein höheres Fachsemester

Ein Einstieg in ein gerades (2. oder 4.) Fachsemester ist immer nur zum Sommersemester eines Jahres möglich.

Ein Einstieg in ein ungerades (3. oder 5.) Fachsemester ist immer nur zum Wintersemester möglich.

Sollten Sie mit Ihren Semesterleistungen außerhalb dieses Turnus liegen, können Sie sich lediglich für das nächst niedrigere Fachsemester bewerben.

Die Bewerbung für das 1. Fachsemester - auch wenn Sie bereits Leistungen, die anerkannt werden können, erworben haben - erfolgt direkt beim Studierendensekretariat. Eine Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen kann dann nach erfolgreicher Einschreibung an der Universität zu Köln im Studiengang Psychologie beantragt werden.

Dabei ist für Ihren weiteren Studienverlauf beim Absolvieren und Abschließen Ihres Fachstudiums nich von entscheidender Bedeutung, ob Sie im Zweifelsfall in das höhere Fachsemester eingestuft werden oder nicht. Für einen raschen Studienverlauf ist ausschließlich von Bedeutung, welche Studieninhalte Ihnen noch fehlen und wie schnell diese Lücken nach Erhalt eines Studienplatzes geschlossen werden können.

Bitte berücksichtigen Sie, dass sich Ihr Studium bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester - je nach Art und Umfang der bereits erbrachten Leistungen - ggfs. verlängern kann.

Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester kann jedoch nur gelingen, wenn auch Plätze in dem betreffenden Fachsemester frei werden (also durch das Ausscheiden von Studierenden). Üblicherweise handelt es sich dabei nur um einzelne Plätze, die frei werden, für die Sie sich aber im Rahmen eines Ortswechsels oder Quereinstiegs bewerben können.

Dabei gilt: Sie können sich jeweils nur auf ein bestimmtes Fachsemester (also nicht auf mehrere parallel) bewerben. Ihre Chancen sind jedoch höher, wenn Sie sich jeweils auf das gemäß Einstufungsbescheid höchstmögliche Fachsemester bewerben, da Sie dann automatisch auch an den Verfahren für niedrigere Fachsemester teilnehman können.

Bitte informieren Sie sich beim Studierendensekretariat über die entsprechenden Bewerbungsfristen sowie das Bewerbungsprocedere.

 

Procedere