Prüfungen/Krankmeldungen
Prüfungen & Krankmeldungen
Module werden in der Regel mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die sich an den für das Modul definierten Lernzielen und Lernergebnissen orientiert. Modulprüfungen können in schriftlicher, mündlicher, praktischer oder kombinierter Form abgelegt werden. Laut Ihrer Prüfungsordnung ist die Form (Klausur, Hausarbeit, Praktikumsbericht, Portfolio, Projektarbeit, mündliche Prüfung, etc.) der Modulprüfungen für die jeweiligen Module bereits festgelegt. In der Regel handelt es sich bei der Modulprüfung um eine benotete Leistung. Bitte entnehmen Sie die Form der jeweiligen Modulprüfung Ihrem entsprechenden Modulhandbuch und beachten Sie, dass auch im Falle eines Nachteilsausgleichs in der Regel die Prüfungsform erhalten bleiben muss, um den Kompetenzerwerb sicher zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich unbedingt über KLIPS 2.0 fristgerecht zur entsprechenden Modulprüfung anmelden/abmelden müssen! Beachten Sie bei der Anmeldung zur Prüfung die Kennung des Moduls (Beispiel: BM EZW 1; Kennung: 6370BMGE00), welche Sie ebenfalls Ihrem Modulhandbuch entnehmen können.
Achtung: Ohne eine erfolgreiche Anmeldung sind Sie nicht prüfungsberechtigt! Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich. Sollten Sie ohne eine Anmeldung in KLIPS 2.0 die Modulprüfung abgelegt haben (z.B. Hausarbeit eingereicht), kann Ihnen die Leistung nicht bei KLIPS 2.0 verbucht werden. |
Bitte beachten Sie unbedingt die nachfolgenden wichtigen Formalia der Modulprüfungen!
Sollten Sie Schwierigkeiten im Umgang mit KLIPS 2.0 haben, wenn Sie sich zu einer Modulprüfung an-/abmelden möchten, empfehlen wir Ihnen die Online-Hilfe zu KLIPS 2.0.
Anmeldung und Abmeldung
Versäumnis und Rücktritt
Wiederholung
Bitte beachten Sie auch Ihre jeweilige Prüfungsordnung und Ihr Modulhandbuch! NachteilsausgleichBei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, in der Regel dauerhafte Erkrankung oder Behinderung, kann über das Prüfungsamt ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden. Den Antrag auf Nachteilsausgleich reichen Sie beim jeweiligen Prüfungsamt Ihres Faches, Ihres Studiengangs oder Ihrer Fakultät ein. Anschließend entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss, welcher Nachteilsausgleich unter Berücksichtigung der Studienzielen und Kompetenzerwartungen gewährt werden kann. Bitte lassen Sie sich zunächst kurz in Ihrem Prüfungsamt beraten wie Sie am besten vorgehen können. |