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Prüfungen/Krankmeldungen

Prüfungen & Krankmeldungen

Module werden in der Regel mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die sich an den für das Modul definierten Lernzielen und Lernergebnissen orientiert. Modulprüfungen können in schriftlicher, mündlicher, praktischer oder kombinierter Form abgelegt werden. Laut Ihrer Prüfungsordnung ist die Form (Klausur, Hausarbeit, Praktikumsbericht, Portfolio, Projektarbeit, mündliche Prüfung, etc.) der Modulprüfungen für die jeweiligen Module bereits festgelegt. In der Regel handelt es sich bei der Modulprüfung um eine benotete Leistung. Bitte entnehmen Sie die Form der jeweiligen Modulprüfung Ihrem entsprechenden Modulhandbuch und beachten Sie, dass auch im Falle eines Nachteilsausgleichs in der Regel die Prüfungsform erhalten bleiben muss, um den Kompetenzerwerb sicher zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich unbedingt über KLIPS 2.0 fristgerecht zur entsprechenden Modulprüfung anmelden/abmelden müssen! Beachten Sie bei der Anmeldung zur Prüfung die Kennung des Moduls (Beispiel: BM EZW 1; Kennung: 6370BMGE00), welche Sie ebenfalls Ihrem Modulhandbuch entnehmen können.

Achtung: Ohne eine erfolgreiche Anmeldung sind Sie nicht prüfungsberechtigt!

Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich. Sollten Sie ohne eine Anmeldung in KLIPS 2.0 die Modulprüfung abgelegt haben (z.B. Hausarbeit eingereicht), kann Ihnen die Leistung nicht bei KLIPS 2.0 verbucht werden.

Bitte beachten Sie unbedingt die nachfolgenden wichtigen Formalia der Modulprüfungen!

Sollten Sie Schwierigkeiten im Umgang mit KLIPS 2.0 haben, wenn Sie sich zu einer Modulprüfung an-/abmelden möchten, empfehlen wir Ihnen die Online-Hilfe zu KLIPS 2.0.

 Anmeldung und Abmeldung

  • Zu jeder Modulabschlussprüfung ist eine Anmeldung erforderlich.
  • Ohne eine Anmeldung sind Sie nicht zur Teilnahme an der Prüfung berechtigt.
  • Die Anmeldung muss in der Regel bis spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen.
  • Bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin können Sie sich ohne Angabe von Gründen von der Modulabschlussprüfung abmelden.

Versäumnis und Rücktritt

  • Versäumen Sie, trotz einer Anmeldung, die Teilnahme an der Modulabschlussprüfung ohne einen triftigen Grund, wird die Leistung mit „mangelhaft (5,0)" und einem Fehlversuch bewertet.
  • Triftige Gründe müssen dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden.
  • Bei Hausarbeiten, Abschlussarbeiten und Portfolios gilt: Die Abgabefrist wird um die Dauer des Attests verlängert. 

  • Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Dies erfolgt über ihr Prüfungsamt 

Wiederholung

  • Nichtbestandene Modulabschlussprüfungen können wiederholt werden.
  • Auch für Wiederholungsprüfungen ist eine Anmeldung nach den in KLIPS 2.0 ausgewiesenen Fristen erforderlich. Es erfolgt keine automatische Anmeldung!
  • Die Anzahl der Prüfungsversuche pro Modul ist begrenzt. Genaue Angaben können Sie den fachspezifischen Anhängen Ihrer Prüfungsordnung entnehmen.
  • Wenn Sie dreimal dieselbe Modulprüfung nicht bestanden haben, sind weitere Versuche nur noch auf Antrag beim Prüfungsausschuss möglich. Bitte setzen Sie sich hierfür mit Ihrem  Prüfungsamt in Verbindung. Hinweis gemäß § 20 der Prüfungsordnungen: Bezogen auf sämtliche Module des Bachelorstudiums, in denen die Anzahl der Prüfungsversuche auf drei begrenzt ist, bestehen insgesamt drei zusätzliche Prüfungsversuche. Darüber hinaus erhalten Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, die mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben, einen weiteren zusätzlichen Prüfungsversuch.  Ist eine Prüfungsleistung nach Ausschöpfung der drei zusätzlichen Prüfungsversuche sowie gegebenenfalls des weiteren Prüfungsversuchs nach Satz 5 nicht bestanden, ist das Studium endgültig nicht bestanden mit der Folge der Exmatrikulation aus dem Studiengang. Die zusätzlichen Prüfungsversuche gemäß Satz 4 und 5 beziehen sich nicht auf die Wiederholung der Bachelorarbeit.

Bitte beachten Sie auch Ihre jeweilige Prüfungsordnung und Ihr Modulhandbuch!

Nachteilsausgleich

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, in der Regel dauerhafte Erkrankung oder Behinderung, kann über das Prüfungsamt ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden. Den Antrag auf Nachteilsausgleich reichen Sie beim jeweiligen Prüfungsamt Ihres Faches, Ihres Studiengangs oder Ihrer Fakultät ein. Anschließend entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss, welcher Nachteilsausgleich unter Berücksichtigung der Studienzielen und Kompetenzerwartungen gewährt werden kann. Bitte lassen Sie sich zunächst kurz in Ihrem Prüfungsamt beraten wie Sie am besten vorgehen können.