Übersicht
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Bachelorarbeit
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Prüfungsberechtigten, zu möglichen Ausnahmeregelungen (z. B. bei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen oder externen Prüferinnen) sowie zur Anmeldung, Abgabe und Bewertung Ihrer Bachelorarbeit.
Wer ist prüfungsberechtigt?
Prüfungsberechtigt für Bachelorarbeiten im Department Psychologie der Universität zu Köln sind ausschließlich:
- die aktiven Hochschullehrer*innen des Departments
- die aktuellen Lehrstuhlinhaber*innen
- die habilitierten Mitglieder des Departments
Diese Personen sind berechtigt, Abschlussarbeiten zu betreuen und zu begutachten.
Wichtiger Hinweis:
Die beiden Gutachter*innen (Erst- und Zweitgutachter*in) bewerten die Arbeit unabhängig voneinander.
Prüfungsberechtigte und Gutachtende
Erstgutachter*in
Die Erstgutachterin bzw. der Erstgutachter übernimmt die fachliche Hauptbetreuung Ihrer Bachelorarbeit.
Aufgaben:
- Abstimmung des Themas Ihrer Bachelorarbeit
- Beratung im Verlauf der Bearbeitungszeit
- Gemeinsames Ausfüllen und Unterzeichnen des Anmeldeformulars
Die Wahl der Erstgutachterin bzw. des Erstgutachters erfolgt in der Regel durch Ihre eigene Anfrage bei einer prüfungsberechtigten Person.
Zweitgutachter*in
Ergänzend zur Erstbegutachtung wird jede Bachelorarbeit von einer zweiten Person bewertet.
Ihre Möglichkeiten:
- Vorschlag einer Zweitgutachterin bzw. eines Zweitgutachters:
- direkt im Anmeldeformular (Seite 5)
- oder spätestens bei Abgabe der Bachelorarbeit
- Alternativ:
- Zuteilung durch das Prüfungsamt nach Kapazität und inhaltlicher Passung
Wichtige Hinweise:
- Ihr Vorschlag stellt keinen Rechtsanspruch dar
- Die finale Zuteilung erfolgt durch das Prüfungsamt
- Eine separate Bestätigung über den Eingang Ihres Vorschlags erfolgt nicht
Falls kein Vorschlag eingereicht wird, bestimmt das Prüfungsamt automatisch eine geeignete Zweitgutachterin bzw. einen Zweitgutachter.
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen als Gutachter*innen
Grundsätzlich gehören wissenschaftliche Mitarbeiter*innen nicht zum Kreis der prüfungsberechtigten Personen. Eine Einbindung ist jedoch auf Antrag möglich.
Antragstellung:
- über das Anmeldeformular (Seite 3)
Definition:
- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sind promovierte oder promovierende Beschäftigte der Lehrstühle
Voraussetzungen:
- Abschluss in Psychologie (Diplom oder Master)
- Fachliche Eignung zur Betreuung der Bachelorarbeit
Wichtige Bedingung:
- Mindestens eine*rder beiden Gutachter*innen muss aus dem Kreis der prüfungsberechtigten Hochschullehrer*innen stammen
Externe Gutachter*innen
Gutachter*innen außerhalb des Departments Psychologie der Universität zu Köln können in Ausnahmefällen beteiligt werden.
Antragstellung:
- über das Anmeldeformular (Seite 4)
Rahmenbedingungen:
- Externe Gutachter*innen dürfen ausschließlich als Zweitgutachter*innen eingesetzt werden
- Die Erstgutachterin bzw. der Erstgutachter muss zwingend prüfungsberechtigt sein
Voraussetzungen:
- Abschluss in Psychologie (Diplom oder Master)
- Fachliche Nähe zum Thema der Bachelorarbeit
Empfehlung: Es wird dringend empfohlen, frühzeitig eine prüfungsberechtigte Erstgutachterin bzw. einen Erstgutachter im Department Psychologie zu kontaktieren und die Betreuung abzustimmen.
Anmeldung Bachelorarbeit
Die Anmeldung zur Bachelorarbeit ist möglich, sobald Sie mindestens 120 ECTS-Punkte erworben haben. Bitte beachten Sie, dass in Ihrem Transcript of Records sowie im Notenspiegel in KLIPS 2 unter „Studienstatus“ nur die ECTS-Punkte abgeschlossener Module angezeigt werden. Für die Prüfung, ob die erforderlichen 120 ECTS erreicht sind, werden jedoch auch Leistungen aus noch nicht vollständig abgeschlossenen Modulen berücksichtigt.
Das Thema Ihrer Bachelorarbeit erhalten Sie von Ihrer Erstgutachterin bzw. Ihrem Erstgutachter. Gemeinsam füllen Sie auch das Anmeldeformular aus. Es wird empfohlen, sich frühzeitig um eine Zweitgutachterin bzw. einen Zweitgutachter zu kümmern und die Betreuung abzustimmen.
Der offizielle Beginn der Bearbeitungszeit ist der Tag, an dem Ihnen das Thema mitgeteilt wird (Datum neben der Unterschrift der prüfenden Person). Dieses Datum gilt unabhängig davon, wann Sie die Anmeldung beim Prüfungsamt einreichen. Für die Bearbeitung Ihrer Bachelorarbeit stehen Ihnen insgesamt 12 Wochen zur Verfügung.
Die verbindliche Anmeldung erfolgt, indem Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular per E-Mail von Ihrem SMail-Account an das Prüfungsamt Psychologie (abschlussarbeiten-psych(at)uni-koeln.de) senden.
Nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail einen Bescheid mit Ihrem Thema und dem offiziellen Bearbeitungszeitraum. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einige Werktage in Anspruch nehmen kann.
Eine unterschriebene Kopie dieses Bescheids senden Sie anschließend ebenfalls per E-Mail von Ihrem SMail-Account an das Prüfungsamt zurück. Geben Sie dabei bitte auch Ihre private E-Mail-Adresse an, damit Sie auch nach einer möglichen Exmatrikulation erreichbar bleiben.
Form und Umfang
Die Bachelorarbeit ist in der Regel als empirische Arbeit anzufertigen. Der Umfang der Bachelorarbeit sollte zwischen 88.000 und 100.000 Zeichen inklusive Leerzeichen liegen. Dies entspricht in etwa 35 bis 40 Seiten Fließtext. Inhaltsverzeichnisse, Literaturverzeichnis, Tabellen im Anhang sowie gegebenenfalls ergänzende Materialien werden dabei nicht in den Umfang eingerechnet.
Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. Abweichungen von diesen Sprachen sind nur in Ausnahmefällen und nach Zustimmung beider Gutachter*innen möglich. Dabei muss sichergestellt sein, dass eine angemessene Bewertung der Arbeit gewährleistet werden kann.
Gruppenarbeit
Die Bachelorarbeit kann auf Antrag auch als Gruppenarbeit durchgeführt werden. Der Antrag muss von jedem Gruppenmitglied im jeweiligen Anmeldeformular gestellt werden.
Wichtig ist, dass die individuelle Leistung klar erkennbar und bewertbar ist. Dies muss durch eine eindeutige Zuordnung von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien erfolgen.
Eine gemeinsame Note wird nicht vergeben. Stattdessen erhält jede Person ein eigenes Gutachten und eine individuelle Bewertung.
Rückgabe des Themas
Das Thema der Bachelorarbeit kann einmalig innerhalb der ersten 2 Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden (gemäß Prüfungsordnung 2021).
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit kann einmalig auf Antrag gewährt werden, sofern wichtige Gründe vorliegen, die Sie nicht selbst zu verantworten haben.
Voraussetzungen:
- Nachweisbare (objektiv belegbare) Gründe
- Gegenzeichnung des Antrags durch Ihre Gutachterin bzw. Ihren Gutachter
Maximale Verlängerung (PO 2021): bis zu 4 Wochen
Krankmeldung
Wenn Sie während der Bearbeitungszeit erkranken, reichen Sie bitte zeitnah ein ärztliches Attest per E-Mail unter Bezug auf die Ihnen zugeteilte Ticketnummer bei der Anmeldung.
Die Bearbeitungszeit verlängert sich entsprechend um die ärztlich bescheinigte Dauer der Erkrankung.
Abgabe der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist fristgerecht am selben Tag im zuständigen Prüfungsamt einzureichen. Die Bachelorarbei muss die von Ihnen eigenhändig unterschriebene Erklärung zu verwendeten Hilfsmitteln beinhalten.
Abschlussarbeiten sind ausschließlich digital im PDF/A - Format einzureichen. Die Einreichung erfolgt über die Plattform Sciebo. Das ist ein hochschuleigener Cloud-Speicherdienst, den Studierenden der Uni Köln kostenfrei nutzen können.
Upload
- Alle Informationen finden Sie in der PDF-Anleitung
- Erstellen Sie einen Sciebo-Account
- Nutzen Sie die Browser Mozilla Firefox oder Google Chrome, bei anderen Browsern kann es Probleme geben
- Laden Sie die Arbeit nur als PDF hoch
- Teilen Sie die hochgeladene Arbeit via Link ausschließlich mit dem Prüfungsamt Psychologie über die Adresse abschlussarbeiten-psych(at)uni-koeln.de
- Vergeben Sie kein Passwort für den Link
- Sie erhalten eine automatische Mitteilung, dass Sie die Arbeit erfolgreich geteilt haben
- das Prüfungsamt prüft Ihre Abschlussarbeit und schickt Ihnen eine Empfangsbestätigung an Ihre SMail Adresse; das kann unter Umständen einige Werktage dauern
Hinweise
- Alternativ können Sie den öffentlichen Link kopieren und per E-Mail an abschlussarbeiten-psych(at)uni-koeln.de schicken
- Bei technischen Probleme beim Upload oder Teilen wenden Sie sich bitte an abschlussarbeiten-psych(at)uni-koeln.de.
Bitte achten Sie darauf, dass die von Ihnen eingereichte PDF-Version Ihrer Bachelorarbeit kopierfähig sowie nicht passwortgeschützt ist, da wir uns eine Überprüfung auf Plagiate vorbehalten.
Nicht fristgerecht eingegangene Bachelorarbeiten müssen als „nicht bestanden“ gewertet werden.
Bewertung der Bachelorarbeit
Nach Zuleitung der Bachelorarbeit an die beiden Gutachter*innen erhalten Sie eine kurze Rückmeldung per E-Mail mit einem Hinweis über die Dauer der Begutachtungszeit für Ihre Bachelorarbeit.
Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn beide Gutachter*innen die Arbeit mindestens mit „ausreichend" (4,0) bewerten.
Die Note für die Bachelorarbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet, sofern die Differenz nicht mehr als 1,0 (PO 2021) Notenstufe beträgt.
Beträgt die Differenz mehr als 1,0 Notenstufe oder lautet eine Bewertung „nicht ausreichend" (also schlechter als 4,0), die andere aber „ausreichend" oder besser, wird vom Prüfungsausschuss ein drittes Gutachten eingeholt. Hierdurch verlängert sich die Zeit der Begutachtung entsprechend.
Die Bachelorarbeit kann jedoch nur dann als bestanden bewertet werden, wenn mindestens zwei der drei Gutachten die Arbeit mit „ausreichend" (4,0) oder besser bewerten.
Die Bachelorarbeit kann bei nicht ausreichender Leistung einmal wiederholt werden. Dabei ist ein neues Thema zu stellen. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Die Anmeldung zur Wiederholung muss innerhalb von 24 Monaten erfolgen.
Wichtiger Hinweis: Bitte kennzeichnen Sie jegliche verwendete Quelle, da andernfalls eine Anmaßung der Autorenschaft als Plagiat geahndet werden muss. Die Richtlinien des DP Psychologie zum Umgang mit Plagiaten finden Sie hier.