Korrektur der (vorläufigen) Gesamtnote
Im Zuge der Leistungsdatenüberführung von der Prüfungsordnung vom 30.09.2021 in der Fassung vom 13.07.2022 in die Fassung vom 12.06.2023 hat sich neben inhaltlichen Veränderungen auch die Berechnung der Gesamtnote verändert.
Nach Abschluss aller Leistungen - Korrektur der Gesamtnote
Eine Überprüfung der Gesamtnote ist eigentlich erst bei Abschluss des Studiums, d.h. wenn alle Leistungen verbucht sind, sinnvoll möglich. In der Regel gleichen sich hier über alle Module hinweg die Veränderungen aus. Im Anhang der jeweiligen Prüfungsordnung ist eine Modultabelle enthalten, die angibt, wie sich die jeweiligen Modulnoten berechnen und welche Modulnoten mit welcher Gewichtung in die Berechnung der Gesamtnote eingehen. Für die Berechnung der Gesamtnote nach der Prüfungsordnung vom 30.09.2021 in der Fassung vom 13.07.2022 verwenden Sie bitte den zur Verfügung gestellten Durchschnittsnotenrechner.
Stellen Sie hier eine Abweichung zu Ihren Ungunsten fest, wenden Sie sich bitte per E-Mail an abschluss-psych@uni-koeln.de mit dem Betreff "Korrektur der Gesamtnote" unter Angabe Ihres Rechenwegs mithilfe des ausgefüllten Durchscnittsnotenrechners. Im Falle einer Schlechterstellung besteht die Möglichkeit der technischen Korrektur der Gesamtnote in KLIPS 2.0.
Vor Abschluss aller Leistungen - Korrektur der vorläufigen Gesamtnote
Vor Abschluss des Studiums ist eine technische Korrektur der (vorläufigen) Gesamtnote via KLIPS 2.0 nicht möglich. Zum Zwecke der Masterbewerbung können wir - im Falle einer Abweichung zu Ihren Ungunsten - die korrigierte vorläufige Gesamtnote auf einer separaten Bescheinigung als Anlage zum Transcript of Records ausstellen. Voraussetzungen zur Ausstellung der Bescheinigung über die korrigierte vorläufige Gesamtnote:
- Sie haben mind. 144 ECTS erworben
- Sie weisen uns über den zur Verfügung gestellten Durchschnittsnotenrechner eine Verschlechterung Ihrer derzeitigen vorläufige Gesamtnote durch die Überführung in die neue Prüfungsordnungsversion nach
Zur Beantragung der Bescheinigung über die korrigierte vorläufige Gesamtnote: senden Sie die ausgefüllte Datei des Durchschnittsnotenrechners per E-Mail an sonderantrag-psych@uni-koeln.de mit dem Betreff "Korrektur der vorläufigen Gesamtnote". Da sich die Bescheinigung über die korrigierte vorläufige Gesamtnote jeweils auf ein Transcript bezieht, erhalten Sie neben der Bescheinigung eine digital signierte Version des Transcripts. Falls Sie das Transcript in Papierform benötigen, beantragen Sie die Bescheinigung über die korrigierte vorläufige Gesamtnote zusammen mit dem ausgedruckten Transcript of Records. Den Antrag zur Ausstellung einer Leistungsbescheinigung/ToR finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass wir zur Ausstellung der Bescheinigung über die korrigierte vorläufige Gesamtnote ca. 2 Wochen benötigen. Bei Bewerbungen zum 15.7.2024 gilt als Antragsfrist der 30.06.2024.
Durchschnittsnotenrechner
Mit dem hier hinterlegten Durchschnittsnotenrechner haben Sie die Möglichkeit, Ihre vorläufige Durchschnittsnote gemäß der Prüfungsordnungsversion vom 13.07.2022 berechnen zu lassen und diese mit der in KLIPS 2.0 aktuell hinterlegten Note zu vergleichen.
Hinweis: Zur Berechnung der vorläufigen Durchschnittsnote werden nur bereits abgeschlossene Module herangezogen. Dabei zählt der aktuelle Leistungsstand gemäß neuer Prüfungsordnung (PO in der Fassung vom 12.6.2023) ; d.h. Module, die erst nach der Überführung in der neuen PO abgeschlossen wurden, werden auch bei der Berechnung der vorläufigen Durchschnittsnote nach der "alten" PO in der Fassung vom 13.07.2022 berücksichtigt.
Dabei gilt: Unter der alten PO erbrachte Leistungen werden entsprechend der alten PO berücksichtigt. Dort, wo es keine Leistungen der alten PO gibt, werden die Leistungen der neuen PO berücksichtigt.
Bitte trage Sie beim Ausfüllen der Exceltabelle des Durchschnittsnotenrechners die Angaben zu Ihrer Person sowie die aktuell in KLIPS 2.0 hinterlegte (vorläufige) Gesamtnote ein. Tragen Sie bitte die Modul- oder Prüfungsnoten gemäß der dort enthaltenen Angaben ein. Weicht die aktuell in KLIPS 2.0 hinterlegte (vorläufige) Gesamtnote zu Ihren Ungunstern von der durch den Durchschnittsnotenrechner errechneten Note ab, können Sie
- sofern bereits alle Leistungen erbracht sind unter abschluss-psych@uni-koeln.de mit dem Betreff "Korrektur der Gesamtnote" die Korrektur der Gesamtnote oder
- sofern noch nicht alle Leistungen erbracht wurden zum Zweck der Masterbewerbung die Ausstellung der Bescheinigung über die korrigierte vorläufige Gesamtnote per E-Mail unter sonderantrag-psych@uni-koeln.de mit dem Betreff "Korrektur der vorläufigen Gesamtnote"
beantragen.