Informationen zu den Änderungen im B. Sc. Psychologie ab Wintersemester 2023/24
Hintergrund
Das Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz) vom 15. November 2019 hat die Ausbildung, die zum Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten führt, grundlegend reformiert und auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Anders als bisher wird die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut künftig nicht mehr nach einer postgradualen Ausbildung erteilt, sondern nach dem erfolgreichen Abschluss eines Bachelor- und Masterstudiums in Psychologie/Psychotherapie sowie nach dem Bestehen der psychotherapeutischen Prüfung (Approbation).
Seit dem Wintersemester 2023/24 wird an der Universität zu Köln erstmals der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie angeboten, der mit der Approbationsprüfung für Psychotherapeut*innen abgeschlossen werden kann.
Zudem wird seit WiSe 23/24 ein Masterstudiengang Psychologie angeboten, in dem die mit dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor Psychologie) erworbenen wissenschaftlichen Qualifikationen im Fach Psychologie im Sinne einer erweiterten Forschungs- und Anwendungskompetenz vertieft werden.
Vor diesem Hintergrund wurde auch das Curriculum des B.Sc. Psychologie überarbeitet. Mit Beginn des WiSe 2023/24 änderte sich die Prüfungsordnung im Studiengang Psychologie, der Studiengang kann seit diesem Zeitpunkt ausschließlich nach dem neuen Aufbau studiert werden. In großen Teilen ähnelt das neue Curriculum dem bishergen Bachelorcurriclum in Psychochlogie. Innerhalb des Bachelorstudiums wird einer der beiden Schwerpunkte Psychologie bzw. Klinische Psychologie und Psychotherapie gewählt. Eine Begrenzung der Studierendenzahl für die Profile gibt es nicht.
Übertragung der Leistungen in die neue Prüfungsordnung
Die Leistungen wurden durch das Prüfungsamt Psychologie im November 2023 in die neue Prüfungsordnung übertragen. Die alten Transcripts wurden archiviert. Die Übertragung erfolgte automatisch. Die Regeln für die Überführung Ihrer Leistungen in die neue Prüfungsordnung im Fach Psychologie finden Sie hier:
FAQ zum Übergang im B.Sc. Psychologie in die neue Prüfungsordnung 2023
Überführung der Leistungsdaten
Was muss ich tun, um mir den von mir gewünschten Schwerpunkt ausweisen zu lassen?
Wenn Sie bisher ausschließlich Leistungen erbracht haben, die dem Pflichtcurriculum der neuen Studienordnung zuzuordnen sind, dann treffen Sie die Wahl zukünftig selbst durch die Veranstaltungsbelegung in KLIPS. Wir planen alle Studierenden, die bereits Leistungen für einen der Schwerpunkte erbracht haben, standardmäßig in den Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KPPT) zu überführen. Nur wenn Sie im Schwerpunkt Psychologie studieren möchten (und nicht im KPPT-Schwerpunkt), melden Sie sich bitte mit folgenden Angaben bis zum 31.10.2023 per E-Mail im Prüfungsamt Psychologie unter pruefungsamt-psychuni-koeln.de:
Betreff: Schwerpunktwahl Psychologie
Vorname Name
Matrikelnummer
Was passiert mit erbrachten Leistungen, die nach der neuen Prüfungsordnung nicht mehr gefordert werden?
Sofern die Überführungsregeln für diese Leistungen in dem von Ihnen gewählten Schwerpunkt keine Überführungsmöglichkeit vorsehen (z.B. Medien- und Kommunikationspsychologie im Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie), ist eine Überführung in das Modul Studium Integrale möglich. Dies geschieht im Zuge der Leistungsdatenüberführung automatisch. Dadurch gehen Ihnen keine LP verloren und die erbrachte Leistung ist in jedem Fall über das Transcript of Records dokumentiert.
Noten
Wie kann ich prüfen, ob sich mein Schnitt durch die Überführung verschlechtert hat? Was bedeutet das für die Masterbewerbung?
Eine Überprüfung der Gesamtnote ist erst bei Abschluss des Studiums, d.h. wenn alle Leistungen verbucht sind, sinnvoll möglich. In der Regel gleichen sich hier über alle Module hinweg die Veränderungen aus. Im Anhang der jeweiligen Prüfungsordnung ist eine Modultabelle enthalten, die angibt, wie sich jeweils die Modulnoten berechnen und welche Modulnoten mit welcher Gewichtung in die Berechnung der Gesamtnote eingehen. Auf Basis dieser Angaben können Sie Ihre Gesamtnote nach der Prüfungsordnung vom 30.09.2021 in der Fassung vom 13.07.2022 manuell berechnen und das Ergebnis mit der in KLIPS 2.0 hinterlegten Gesamtnote vergleichen. Informationen zut Berechnung der Gesamtnote bzw. zu Korrekturmäglichkeiten finden Sie hier.
Stellen Sie hier eine Abweichung zu Ihren Ungunsten fest, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Rechenwegs an das Prüfungsamt Psychologie. Im Falle einer Schlechterstellung besteht die Möglichkeit der Korrektur der Gesamtnote.
Bitte beachten Sie, dass die Gesamtnote in KLIPS 2.0 nach der ersten Nachkommastelle trunkiert (abgeschnitten) wird, so dass sich sichtbare Veränderungen nur dann ergeben, wenn sich mind. die erste Nachkomma-Stelle ändert. Bei Simulationen der Leistungsdatenüberführung mit realen Noten haben wir in der Regel keine Veränderung oder eine Verbesserung der Gesamtnote im Zuge der Leistungsdatenüberführung festgestellt.
Teilweise verändert sich die Kreditierung der Prüfungen in der neuen Prüfungsordnung. Beispielsweise werden die beiden Klausuren Allgemeine Ia und Ib nicht mehr mit 3 sondern nur noch mit 2 LP kreditiert. Ändert sich dabei auch die prozentuale Gewichtung für den Bachelor Schnitt, sodass solche Klausuren beispielsweise im relativen Sinne weniger zählen?
Relevant für die Gewichtung der Modulnoten bei der Berechnung der Gesamtnote ist der Umfang von Leistungspunkten, die für das Modul vergeben werden. Die LP, die für Einzelleistungen vergeben werden, sind für die Gesamtnotenbildung nicht relevant. Allerdings haben sich bei einigen Modulen die Leistungspunkte, die insgesamt für ein Modul vergeben werden - und damit auch die Gewichtung für die Gesamtnote, verändert. Außerdem wurde die Berechnung der Gesamtnote so angepasst, dass nun alle Module, die den gleichen Leistungspunkte-Umfang besitzen, auch mit dem gleichen Gewicht in die Notenberechnung eingehen. Außerdem wird nun die Bachelorarbeit stärker gewichtet.
Kann ich Prüfungsleistungen, deren Noten mir nicht gefallen, im Zuge der Überführung wiederholen?
Nein, einmal bestandene Prüfungsleistungen können - auch nach der geltenden Prüfungsordnung - an der Universität zu Köln grundsätzlich nicht wiederholt werden.
Im Zuge der Masterbewerbung muss ich die Note der Leistung aus EM 1i) Grundlagen der Psychotherapie nachweisen. Wie kann ich das machen, wenn die Note als bestanden überführt wird?
Wir empfehlen Ihnen zum einen, vor der Leistungsdatenüberführung ein Transcript of Records mit den in der bisherigen Prüfungsordnung erbrachten Leistungen für Ihre Unterlagen zu generieren. Darüber haben Sie einen Nachweis der von Ihnen erbrachten Leistungen.
Die Prüfung aus EM 1i) Grundlagen der Psychotherapie wird als bestanden überführt, d.h. dies wird als Note in KLIPS 2.0 eingetragen. Im Beschreibungstext der Leistung könnte aber - voraussichtlich auf Antrag - die tatsächlich erzielte Note mit eingetragen werden. Diese würde dann im Transcript of Records ausgewiesen werden.
Übergangsregelungen Praktika/ Bachelorarbeit
Was muss ich nach der Überführung in die neue Prüfungsordnung im Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie noch nachholen, wenn ich ein oder beide Praktika noch nicht absolviert habe bzw. gibt es hier Übergangsregelungen?
Für das Studienjahr 2023/24 (WiSe 23/24 & SoSe 24) gilt in Bezug auf die Praktika im B.Sc. Psychologie Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie folgende Ausnahmeregelung:
- Wenn Sie im Studienjahr 23/24 ein Orientierungspraktikum im Umfang von mind. 240 Std. absolvieren, kann Ihnen Seminar 3 im SM 4 Klinische Psychologie Vertiefung verbucht werden.
- Wenn Sie im Studienjahr 23/24 das 2. noch ausstehende Praktikum im Umfang von mind. 240 Std. absolvieren, so dass insgesamt 2 Praktika mit je 240 Std. vorliegen, kann zusätzlich Seminar 1 in EM 3 Berufspraktische Einsätze (approbationskonforme Praktika) verbucht werden.
Als Modulprüfung ist ein Praktikumsbericht abzugeben. - Wenn Sie zwei Praktika oder ein genehmigtes Langzeitpraktikum im Umfang von 480 Std. absolvieren, das den Anforderungen an die Berufsqualifizierende Tätigkeit 1 entspricht, wird Ihnen im Modul EM 3 Berufspraktische Einsätze das Orientierungspraktikum, die Berufsqualifizierende Tätigkeit I und Seminar 1 sowie im Modul SM 4 Seminar 3 verbucht. Als Modulprüfung muss ein Praktikumsbericht eingereicht werden.
- Es steht Ihnen dennoch frei die genannten Seminarbausteine aus Interesse zu besuchen.
Was muss ich nach der Überführung in die neue Prüfungsordnung im Schwerpunkt Psychologie noch nachholen, wenn ich ein oder beide Praktika noch nicht absolviert habe bzw. gibt es hier Übergangsregelungen?
Für das Studienjahr 2023/24 (WiSe 23/24 & SoSe 24) gilt in Bezug auf die Praktika im B.Sc. Psychologie Schwerpunkt Psychologie folgende Ausnahmeregelung:
- Wenn Sie im Studienjahr 23/24 ein Praktikum im Umfang von mind. 240 Std. absolvieren, kann Ihnen Projektseminar 1 im SM 3 Anwendung psychologischen Wissens verbucht werden.
- Wenn Sie im Studienjahr 23/24 beide Praktika (bzw. ein genehmigtes Langzeitpraktikum im Umfang von 480 Std.) oder das 2. noch ausstehende Praktikum im Umfang von mind. 240 Std. absolvieren, so dass insgesamt 2 Praktika mit je 240 Std. vorliegen, kann Ihnen Projektseminar 1 im SM 3 Anwendung psychologischen Wissens, EM 1d Kurzpraktikum und EM 2 Praktikum verbucht werden.
Als Modulprüfung ist ein Praktikumsbericht abzugeben. - Es steht Ihnen dennoch frei die genannten Seminarbausteine aus Interesse zu besuchen.
Ich muss nach der Überführung in die neue Prüfungsordnung noch die Bachelorarbeit schreiben. Die neue Prüfungsordnung sieht nun eine empirische Arbeit vor. Ich habe allerdings bereits eine Betreuungszusage für eine Literaturarbeit. Muss ich mir nun eine neue Betreuung zu einem neuen Thema suchen?
Für das Studienjahr 2023/24 (WiSe 23/24 & SoSe 24) gilt in Bezug auf die Bachelorarbeit im B.Sc. Psychologie folgende Ausnahmeregelung:
Alle Bachelorarbeiten, die bis zum 30.09.2024 angemeldet werden, können noch nach den bereits getroffenen Absprachen als Literaturarbeiten verfasst werden. Bitte beachten Sie, dass das Anmeldedatum dem Zeitpunkt der Themenmitteilung durch die/den Erstprüfer*in (Datum der Unterschrift auf dem Anmeldeformular) entspricht.
Spezifische Module
Ich möchte den Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie studieren. Mir fehlt noch die Hausarbeit in AM 6 - Vertiefung Grundlagen, ich habe aber bereits das Portfolio in AM 4 - Sozialpsychologie Vertiefung bestanden, welches für den Schwerpunkt nicht benötigt wird. Kann diese Leistung für das neue AM 1 - Vertiefung Grundlagen überführt werden?
Sofern Sie den Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie wählen und die Hausarbeit in AM 6 noch nicht erbracht wurde, ist eine Überführung des Portfolios aus AM 4 für das Portfolio im neuen AM 1 möglich. Wenn sowohl die Hausarbeit in AM 6 als auch das Portfolio in AM 4 vorhanden sind, wird die bessere Leistung übernommen.
Mir fehlt noch die Hausarbeit in AM 6 - Vertiefung Grundlagen, das Seminar habe ich bereits erfolgreich belegt. Muss ich nun die Veranstaltung wiederholen?
Die erfolgreiche Veranstaltungsteilnahme aus AM 6 wird in jedem Fall für Seminar 2 in AM 1 – Vertiefung Grundlagen überführt, so dass Sie dann die Möglichkeit haben, das Portfolio in AM 1 zu der bereits belegten Veranstaltung zu schreiben – sofern Sie nicht den Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie wählen und das Portfolio aus AM 4 bereits erfolgreich bestanden wurde. Alternativ kann das Portfolio in AM 1 auch im Bereich Sozialpsychologie verfasst werden.
Bitte prüfen Sie, ob Sie im Rahmen der Masterbewerbung ggfs. LP in einem spezifischen Grundlagenfach (z.B. Buologische Psychologie oder Entwicklungspsychologie) nachweisen müssen, dann sollte ggfs. die Hausarbeit in diesen Vertiefungsbereich geschrieben werden.
Ich habe das Modul AM 4 – Vertiefung Sozialpsychologie bereits erfolgreich abgeschlossen. Da das Modul nach der neuen Prüfungsordnung nicht mehr angeboten wird, habe ich nun Sorge, dass die Leistungen nun wegfallen.
Die Überführungsregeln sehen für Seminar 1 aus AM 4 die Überführung für Seminar 1 in AM 1 – Vertiefung Grundlagen vor. Je nach gewähltem Schwerpunkt gibt es für die weiteren Leistungen des Moduls dann unterschiedliche Überführungsmöglichkeiten. Generell gilt, dass eine Leistung nur einmal überführt werden kann. Bei gleichberechtigter Auswahlmöglichkeit wird die bessere Leistung ausgewählt. Dies ermöglicht Flexibilität in der Überführung, wobei die Überführung auch im Nachhinein auf Antrag – z.B. bei gleichwertigen Auswahlmöglichkeiten - noch geändert werden kann.
Schwerpunkt Psychologie:
- Seminar 2 aus AM 4 kann für Vorlesung und Seminar in SM 2 – Politische Psychologie überführt werden.
- Das Portfolio aus AM 4 kann für das Portfolio in SM 2 - Politische Psychologie überführt werden.
Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie:
- Seminar 2 aus AM 4 kann für das Modul Studium Integrale überführt werden. Sollte das Seminar aus AM 6 noch nicht erfolgreich absolviert worden sein, ist alternativ auch eine Überführung für Seminar 2 in AM 1 – Vertiefung Grundlagen möglich.
- Das Portfolio aus AM 4 kann für das Portfolio in AM 1 – Vertiefung Grundlagen überführt werden, sofern die Hausarbeit in AM 6 noch nicht bestanden oder mit einer schlechteren Note als das Portfolio bestanden wurde.
Ich habe das Modul AM 5 - Psychologische Diagnostik noch nicht abgeschlossen. Wie werden die beiden Prüfungselemente überführt bzw. was ist, wenn ich das Modul gerne benotet abschließen möchte?
Die erfolgreiche Veranstaltungsteilnahme aus AM 5 wird jeweils überführt. Wurde die Klausur in AM 5 erfolgreich bestanden, wird diese für die Modulprüfung in AM 7 überführt.
Wurde nur das Portfolio in AM 5 erfolgreich bestanden, wird dieses als „bestanden“ für die Modulprüfung in AM 7 überführt. In diesem Fall geht das Modul nicht in die Berechnung der Endnote ein. Sollten Sie dennoch eine Benotung des Moduls wünschen, kann die Überführung des Portfolios auf Antrag rückgängig gemacht werden. Sie hätten dann (frühestens ab dem WS 2023/24) die Möglichkeit, die Modulprüfung unter den Regularien der neuen Prüfungsordnung abzulegen.
Wenn Sie eine Benotung des Moduls wünschen, melden Sie sich bitte mit folgenden Angaben bis zum 31.10.2023 per E-Mail im Prüfungsamt Psychologie unter pruefungsamt-psychuni-koeln.de:
Betreff: Benotung Psychologische Diagnostik
Vorname Name
Matrikelnumme
Ich studiere derzeit das Profil Psychotherapie und habe die Klausur in EM 1 i) Grundlagen der Psychotherapie unter der Voraussetzung mitgeschrieben, dass diese nicht endnotenrelevant ist. Das entsprechende Modul im Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychologie ist nach der neuen Prüfungsordnung allerdings endnotenrelevant. Wie wird die Leistung nun überführt?
Aufgrund zahlreicher Rückfragen wurde mit den Modulverantwortlichen, dem Department Psychologie und dem Studiendekanat der Humanwissenschaftlichen Fakultät nach einer Lösung gesucht. Infolgedessen ändert sich die in der Informationsveranstaltung vom 27.04.2023 kommunizierte Regelung in folgender Weise:
Im Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychologie wird die Klausur in Modul EM 1i) nur als bestanden für die Modulprüfung in SM 5 - Medizinische, pharmakologische und pädagogische Grundlagen der klinischen Psychologie und Psychotherapie überführt. In diesem Fall geht das Modul nicht in die Berechnung der Endnote ein. Die Gewichtung der übrigen endnotenrelevanten Modulnoten ändert sich dann entsprechend. Eine Wiederholung der bestandenen Modulprüfung ist dabei nicht möglich.
Für Studierende, die die Prüfung ab dem WS 2023/24 ablegen, wird die Prüfung benotet und ist in jedem Fall endnotenrelevant.
Ich habe EM 1 i) Grundlagen der Psychotherapie aus dem Profil Psychotherapie studiert, will aber bei der Überführung in den Schwerpunkt Psychologie wechseln. Was passiert bei der Überführung mit dem Modul?
Sofern das Modul EM 1i) abgeschlossen wurde, kann es im Schwerpunkt Psychologie für das (nicht endnotenrelevante) Modul EM 1 – Interdisziplinäre Vernetzung sowie für Seminar 1 in SM 3 – Anwendung psychologischen Wissens überführt werden.
Wurde das Modul EM 1i) nicht abgeschlossen, ist – da das Modul nach neuer Prüfungsordnung nicht mehr komplettiert werden kann – nur eine Überführung für Seminar 1 in SM 3 – Anwendung psychologischen Wissens möglich. Darüber hinaus gehende Leistungen können in das Modul Studium Integrale überführt werden. Alternativ kann dann Praktikum 1 für das Kurzpraktikum in EM 1d) überführt werden.
Ich habe im Modul AM 3 die Vorlesung 2 zu "Grundlagen der Klinischen Psychologie: Psychotherapie" bereits erfolgreich belegt, jedoch bisher nicht die dazugehörige Klausur bestanden/abgelegt. Wie kann ich die Portfolioprüfung im neuen SM 4 erbringen ohne die Seminare des Moduls zu belegen?
Für Studierende, die die Seminare 1 und 2 des SM 4 im Rahmen des PO-Wechsels anerkannt bekommen, bietet Prof. Gerlach als Übergangsregelung im WiSe 2023 die Portfolioprüfung als Testat an, das sich auf die Inhalte der bisherigen Vorlesung 2 aus dem Modul AM 3 Klinische Psychologie bezieht.
Das Seminar 3 des SM 4 wird allen Studierenden anerkannt, die bisher bereits oder bis spätestens 30.09.2024 das Orientierungspraktikum im bisher geforderten Umfang von 240 Std. absolviert haben. Ansonsten muss Seminar 3 noch belegt werden.
Wenn Sie an der Portfolioprüfung (Testat) im WiSe 23/24 teilnehmen möchten und die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen, dann werden Sie durch das Prüfungsamt für die Prüfung angemeldet. Die Prüfungstermine werden Sie in den nächsten Wochen auf dieser Seite einsehen können. Bitte melden Sie sich für die Prüfungsanmeldung bis zum dort ausgewiesenen Ende der Anmeldefrist im Prüfungsamt Psychologie unter pruefungsamt-psychuni-koeln.de.
Schwerpunkte
Ich habe einige Leistungen für den Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie erworben, und einige Leistungen für den Schwerpunkt Psychologie. In welchen Schwerpunkt werde ich nun überführt?
Grundsätzlich ist die Wahl des Schwerpunktes Ihre Entscheidung. Wir planen jedoch alle Studierenden, die bereits Leistungen für einen der Schwerpunkte erbracht haben, standardmäßig in den KPPT-Schwerpunkt überführen. Nur wenn Sie im Schwerpunkt Psychologie studieren möchten (und nicht im KPPT-Schwerpunkt), melden Sie sich bitte mit folgenden Angaben bis zum 31.10.2023 per E-Mail im Prüfungsamt Psychologie unter pruefungsamt-psychuni-koeln.de:
Betreff: Schwerpunktwahl Psychologie
Vorname Name
Matrikelnummer
Grundsätzlich können alle im Profil Psychotherapie erbrachten Leistungen (EM 1i) - Grundlagen der Psychotherapie, Orientierungspraktikum, Berufsqualifizierende Tätigkeit I) in den Schwerpunkt Psychologie überführt werden. Wurde das Modul EM 1i) nicht abgeschlossen, ist – da das Modul nach neuer Prüfungsordnung nicht mehr komplettiert werden kann – nur eine Überführung für Seminar 1 in SM 3 – Anwendung psychologischen Wissens möglich.
Eine Überführung der Leistungen in den Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ist nur möglich, wenn diese approbationsordnungskonform erbracht wurden. Andernfalls müssen bei Wahl dieses Schwerpunktes ggfs. Leistungen im Sinne der Approbationsordnung nachgeholt werden
Muss ich mich bereits im ersten Semester für einen Schwerpunkt entscheiden?
Eine Entscheidung für den Schwerpunkt Psychologie ist grundsätzlich im 1. Fachsemester möglich, die Wahl kann aber auch später getroffen werden. Wer sich nicht sicher ist, welcher Schwerpunkt besser geeignet ist, hat auch die Möglichkeit, ein Kurzzeitpraktikum zu absolvieren, um in einen Themenbereich „hinein zu schnuppern“. Im Rahmen des Schwerpunkts Psychologie kann ein solches Praktikum (Betreuung durch Psycholog*in, mind. 150 Std.) im Modul EM 1 angerechnet werden, im Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie als Orientierungspraktikum im Modul EM 3 (Einrichtung im Bereich der Patientenversorgung, in der Psychotherapeut*innen beschäftigt sind, mind. 150 Std.).
Legt man sich mit der Wahl des Schwerpunktes Psychologie oder des Schwerpunktes Klinische Psychologie und Psychotherapie schon fest, welchen Master man später wählen muss?
Sie dürfen die neuen KPPT Master (auch an anderen Unis) nur studieren, wenn Sie den Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie gewählt haben, da Sie andernfalls die Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang nicht erfüllen. Für nicht-klinische Masterstudiengänge in Psychologie können Sie sich mit beiden Schwerpunkten bewerben, die Zulassungschancen können aber unterschiedlich gut sein. Die Zulassungskriterien für den Master Psychologie an der Universität zu Köln finden Sie hier. Wie die Zulassungskriterien an anderen Unis aussehen, müssen Sie selbst prüfen.
Sind im Bachelorstudiengang die Plätze für den Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie analog zum Masterstudiengang KPPT begrenzt?
Im B.Sc. Psychologie können Sie frei wählen - im Extremfall könnten also alle Studierenden in einen Schwerpunkt gehen.