Einstufungs- /Anrechnungsbescheid
Die Fristen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester beim Studierendensekretariat der Universität zu Köln sind jeweils:
Sommersemester: 15. März / Wintersemester: 15. September
Die Fristen zur Beantragung eines Einstufungs-/ Anrechnungsbescheids beim Prüfungsamt Pychologie enden jeweils bereits davor, damit Ihnen vor Bewerbungsende der benötigte Einstufungsbescheid vorliegt.
Antragsfrist für die Erstellung eines Einstufungs- /Anrechnungsbescheides
Antragsfrist zum Sommersemester 2025:
15. Januar 2025
Anträge sind digital an anerkennung-psychuni-koeln.de zu stellen.
Eine rechtzeitige Bearbeitung Ihres Antrages Auf Erstellung eines Einstufungs- /Anrechnungsbescheides zur Bewerbungsfrist des Studierendensekretariats ist nur möglich, wenn Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht digital im Prüfungsamt Psychologie eingereicht haben.
Ein Nachreichen von erbrachten Leistungen nach der Antragsstellung ist nicht möglich.
Wir empfehlen Ihnen, mit der Antragsstellung zu warten bis Ihnen alle zu berücksichtigenden Leistungen vorliegen.
Informationen zur virtuellen Sprechstunde bei Frau Dr. Eichler finden Sie unter Kontakt und Sprechzeiten.
Aktuelles
Fristen zum SoSe 2025
Antragsfrist Einstufungsbescheid: 15.01.2025
Bewerbungsfrist im Bewerbungsportal: 15.03.2025
Anträge zum WS 2024/25
2.9.2024: Alle fristgerecht eingegangenen Anträge sind geprüft und haben eine Benachrichtigung über die Vollständigkeit der Unterlagen erhalten. Derzeit arbeiten wir mit Hochdruck an der Bearbeitung der Anträge. Erstellte Einstufungsbescheide werden per E-Mail an Sie versandt. Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge kann es ein wenig dauern, bis Ihr Antrag bearbeitet wird. Wir bearbeiten zunächst die Anträge auf Ortswechsel, danach die für einen Quereinstieg. Wir werden alle fristgerecht eingegangenen Anträge bis zum Bewerbungsende am 15.9.2024 bearbeiten und die Einstufungsbescheide versenden.
Aufgrund des derzeit großen Anfrageaufkommens kann die Bearbeitung Ihrer Anfrage oder Ihres Antrages derzeit länger dauern. Wir sind bemüht, insbesondere Fragen zur Antragstellung zunächst zu klären. Bitte haben Sie deshalb Geduld, wenn die Prüfung Ihres Antrages ein wenig länger dauert. Wir prüfen alle eingehenden Anträge sorgfältig und geben Ihnen eine Rückmeldung, ob Ihr Antrag vollständig ist. Andernfalls fordern wir die fehlenden Unterlagen von Ihnen nach.
Sie erhalten bei Eingang Ihrer E-Mail, eine automatische Antwort mit Ihrer Ticket-Bummer. Bitte antworten Sie bei Bedarf jeweils unter Beibehaltung der Betreffzeile auf diese E-Mail, damit wir Ihre Anfrage Ihrem Antrag zuordnen können. Bitte verfassen Sie keine neue E-Mail, da wir sonst die einzelnen E-Mails getrennt voneinander bearbeiten.
Fristen zum WS 2024/25
Antragsfrist Einstufungsbescheid: 15.07.2024
Bewerbungsfrist im Bewerbungsportal: 15.09.2024
B.Sc. Psychologie
Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund der aktuell hohen Zahl an Bewerbungen im Rahmen des Ortswechsels derzeit voraussichtlich kein Quereinstiegsverfahren stattfinden wird, da bereits alle freien Plätze im vorgelagerten Ortswechsel-Verfahren vergeben werden können.
M.Sc. Psychologie
Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester der auslaufenden Masterstudiengänge
ist nicht mehr möglich, derzeit ist nur der Einstieg in die Studiengänge
möglich.
Quereinstieg
Da im Rahmen des Quereinstiegs ggfs. nicht alle erbrachten Leistungen berücksichtigt werden können, benötigen Sie für die Beantragung des Einstufungsbescheids zum Sommersemester einen Nachweis über den Erwerb von mind. 15 ECTS, sofern Sie
- aktuell außerhalb der EU studieren,
- an einer Fachhochschule/ Hochschule/ University of Applied Sciences studieren,
- in einem 2-Fach-Studiengang studieren,
- im Bachelor einen anderen Studiengang als den Studiengang "B.Sc. Psychologie" bzw. im Master einen anderen Studiengang als den Studiengang "M.Sc. Psychologie" bzw. "M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie" studieren
Erstellung eines Einstufungs- Anrechnungsbescheides
Grundlage
Einen Einstufungsbescheid benötigen Sie für die Bewerbung in ein höherea Fachsemester. Aus diesem geht hervor, ob es sich in Ihrem Fall um einen Ortswechsel oder einen Quereinstieg handelt und für welches Fachsemester Sie sich bewerben können. Für die Bewerbung ins 1. Fachsemester benötigen Sie keinen Einstufungsbescheid. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall beim Studierendensekretariat über das Bewerbungsprocedere.
Die Entscheidung über die Anrechnung einer Leistung hängt unmittelbar vom Einzelfall ab. Dabei wird geprüft, ob die von Ihnen erbrachte Leistung in Art und Umfang den Anforderungen des Bachelor- bzw. Masterstudiums Psychologie an der Universität zu Köln entspricht.
Angerechnet wird im gegebenen Fall die Anzahl ECTS-Punkte, die der Äquivalenzleistung in Köln anhängen. Dabei wird für die Erstellung des Einstufungs- /Anrechnungsbescheides zunächst lediglich der Umfang biher erbrachter Leistungen, nicht jedoch die in diesem Zusammenhang erzielten Noten berücksichtigt, sofern die Leistung mindestens bestanden wurde.
Die Ermittlung des genauen Fachsemesters, in das Sie auf Basis der anrechenbaren Leistungen eingestuft werden können, berechnet sich nach folgender Formel:
Fachsemester = anrechenbare Leistungspunkte * Regelstudienzeit
/
Gesamtleistungspunkte im Studiengang
Das Ergebnis wird jeweils auf das ganze Semester auf- bzw. abgrundet. Dabei gilt: Ist die erste Nachkommastelle < 5, wird auf das nächst niedrigere Fachsemester abgerundet. Sit die erste Nachkommastelle hingegen ≥ 5, wird auf das nächst höhere Fachsemester aufgerundet.
Regelstudienzeit Gesamtleistungspunkte
Bachelor: 6 Semester 180 ECTS
Master: 4 Semester 120 ECTS
Der Einstufungs-/Anrechnungsbescheid garantiert Ihnen jedoch nicht den Erhalt eines Studienplatzes, sondern wird der Bewerbung um einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester als Bestandteil der Bewerbung hinzugefügt.
Bewerbung
Die Bewerbung selbst erfolgt über das Studierendensekretariat der Universität zu Köln (Online-Portal). Bitte informieren Sie sich dort über die entsprechenden Bewerbungsfristen sowie das Bewerbungsprocedere.
Bitte haben Sie Verständnis, dass aus Kapazitätsgründen keine Vorabeinschätzungen vorgenommen werden können.
Einen Überblick über die an der Universität zu Köln im Studiengang Psychologie geforderten Studien- und Prüfungsleistungen können Sie sich mithilfe der Übersicht im Anhang der jeweiligen Prüfungsordnung, des Modulhandbuchs sowie des Studienverlaufsplans für den Bachelor- bzw. Masterstudiengang Psychologie bzw. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie verschaffen.
Antragsstellung
1. Ausgefülltes Antragsformular
- Sie erklären in dem Antragsformular, dass dieUnterlagen vollständig vorliegen und keine weiteren Leistungen zur Einstufung anstehen. Bitte beachten Sie, dass aus verfahrenstechnischen Gründen eine Bearbeitung erst vorgenommern werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Bitte warten Sie ggfs. mit der Beantragung bis Sie alle Unterlagen beisammen haben!
- Sie unterschreiben den Antrag unter Angabe von Ort und Datum eigenhändig.
- Sie haben Gelegenheit, den Antrag im Kommentarfeld durch eigene Anmerkungen zu ergänzen.
- Bitte geben Sie auf Seite 2 des Antrags an, welche bzw. wie viele Unterlagen Sie einreichen. Dies dient lediglich zur Überprüfung der Vollständigkeit.
- Wenn Sie Leistungsnachweise von mehreren Universitäten einreichen wollen, führen Sie die eingreichten Unterlagen der Übersicht halber bitte für jede Universität einzeln auf.
- Wir benötigen eine eingesannte Version des unterschriebenen Antrags
2. Leistungsnachweis über die anzurechnenden Leistungen
- Für alle anzurechnenden Leistungen bedarf es eines Leistungsnachweises.
- Ein solcher Leistungsnachweis kann eine Leistungsübersicht, ein Transcript of Records, ein Zeugnis oder eine Bescheinigung sein.
- Wichtig: Wir benötigen entweder die eingescannte Version eines von Ihrem Prüfungsamt ausgestellten gestempelten und unterschriebenen Originaldokuments, ein elektronisch überprüfbares Dokument oder ein. elektronisch signiertes Dokumente, Dokumente, die nicht diesen Kriterien entsprechen und die dementsprechend nicht auf ihre Echtheit überprüft werden können, können nicht akzeptiert werden.
- Bei fremdsprachigen Zeugnissen reichen Sie bitte neben dem Originaldokument eine beglaubigte deutsche Übersetzung des Dokumentes ein (eine englische Ausfertigung oder Übersetzung wird auch akzeptiert). Eigenständig übersetzte Dokumente werden nicht anerkannt
3. Auszüge aus Modulhandbuch/ Vorlesungsverzeichnis
- Diese sollten über die konkreten Inhalte der besuchten Veranstaltungen sowie über Art und Umfang der erbrachten Leistungen Auskunft geben können.
- Das Modulhandbuch/ Vorlesungsverzeichnis muss nicht gestempelt oder unterschrieben sein.
- Bei Modulhandbüchern, die weder in deutscher noch in englischer Sprache vorliegen, können Sie selbstständig eine deutsche Übersetzung anfertigen. Bitte legen Sie jedoch auch das fremdsprachliche Original dazu.
- Sie können in der E-Mail zur Anhtragstellung auch auf den entsprechenden Link zu Ihrem Modulhandbuch verweisen.
4. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Ihrer derzeitigen Universität/ (Fach-)Hochschule, aus der Studiengang, angestrebter Studienabschluss und aktuelles Fachsemester hervorgehen.
5. NUR MASTER: Bachelorzeugnis
Wenn Sie in ein höheres Fachsemester des Masterstudiengangs einsteigen wollen, müssen Sie darüber hinaus nachweisen, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiengangs Psychologie an der Universität zu Köln erfüllen. Bitte legen Sie Ihrem Antrag zu diesem Zweck Ihr Bachelorzeugnis bei.
6. NUR M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Bescheinigung zur berufsrechtlichen Anerkennung des Bachelorstudiums
Zur Überprüfung, inwieweit Ihr Bachelorabschluss den Vorgaben der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) vom 4. März 2020 entspricht (Zugangsvoraussetzung), reichen Sie bitte die von Ihrer Bachelor-Hochschule unterzeichnete Bescheinigung ein.
Überprüfung auf Vollständigkeit
Die Unterlagen werden nach Eingang auf Vollständigkeit überprüft. Zu Stoßzeiten - gerade gegen Ende der Antragsfrist - kann sich die Überprüfung der eingegangenen Anträge verzögern. Sie erhalten in jedem Fall eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Falls Ihr Antrag unvollständig sein sollte, fordern wir ggfs. einzelne fehlende Unterlagen nach.
Bearbeitung Ihres Antrags
Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Erstellung eines Einstufungsbescheides in ein höheres Fachsemester fällt (nach Eingang der vollständigen Unterlagen) in der Regel eine Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen an. Je nach Antragsaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit erhöhen. Alle fristgerecht eingereichten vollständigen Anträge werden jedoch bis zur Bewerbungsfrist (15.9. bzw. 15.3.) bearbeitet.
Bei Rückfragen setzt sich die Bearbeiterin mit Ihnen in Verbindung.
Einstufungs-/ Anrechnungsbescheid
Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie vom Prüfungsamt Psychologie via E-Mail einen digitalen Einstufungs-/ Anrechnungsbescheid, aus dem hervorgeht
- ob es sich in Ihrem Fall um einen Ortswechsel oder Quereinstieg handelt
- in welches Fachsemester Sie auf Basis Ihrer bereits erbrachten Leistungen eingestuft werden können
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt unter Vorlage des erhaltenen Einstufungs-/ Anrechnungsbescheides beim Studierendensekretariat der Universität zu Köln (Online-Portal).
FAQ
Wie lange gilt der Einstufungsbescheid?
Der Einstufungsbescheid wird immer bezogen auf ein spezifisches Semester ausgestellt. Für die nächste Bewerbung muss ein neuer Einstufungsbescheid beantragt werden. Sie können jedoch eine Kopie des bereits erhaltenen Einstufungsbescheids dem aktuellen Antrag auf Erstellung eines Einstufungsbescheids beilegen, um das Verfahren zu beschleunigen.
Diese Aktualisierung ist notwendig, da Änderungen in Ihrem Studienverlauf (Erwerb weiterer Leistungspunkte, Änderung der Prüfungsordnung, Fachwechsel o.ä.) oder bei unserem Studiengang (Änderung der Prüfungsordnung) zu einem veränderten Einstufungsbescheid führen können.
Wie funktioniert die Anerkennung der Leistungen nach Erhalt eines Studienplatzes?
Wenn Sie einen Studienplatz im höheren Fachsemester erhalten haben, können Sie nach erfolgreicher Einschreibung an der Universität zu Köln beim Prüfungsamt Psychologie die Anerkennung bereits erbrachter Studien-und Prüfungsleistungen beantragen. Bitte legen Sie dem Antrag auch eine Kopie Ihres Einstufungsbescheids bei. Falls Sie nach Beantragung des Einstufungsbescheids an Ihrer Heimat-Universität noch weitere Leistungen erbracht haben, können auch diese Leistungen bei der Anerkennung berücksichtigt werden. Bitte warten Sie deshalb mit der Beantragung der Anerkennung ggfs. solange, bis Ihre Heimat-Universität alle von Ihnen erbrachten Leistungen bescheinigt hat.
Ich kann zur Antragsfrist die Leistungen aus dem laufenden Semester noch nicht vorlegen. Kann ich mich dann nicht auf ein höheres Fachsemester bewerben?
Wir wissen, dass Sie zum Zeitpunkt der Beantragung des Einstufungsbescheids noch keine oder noch nicht alle Leistungen des laufenden Semesters erbracht haben.
- Die unter "Grundlagen" genannte Formel trägt dem Umstand bereits Rechnung, dass Sie noch nicht alle Leistungen des laufenden Semesters nachweisen können.
- Falls Sie noch keine Leistung des laufenden Semester nachweisen können, legen Sie uns bitte zumindest eine Übersicht über die im laufenden Semester angemeldeten Prüfungen bei.
- Bei einem Ortswechsel berücksichtigen wir auch Ihr aktuelles Fachsemester als Schätzwert
Für eine spätere Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen nach Erhalt eines Studienplatzes benötigen wir dann allerdings einen Naczhweis über das Bestehen der Prüfung(en).
Wenn ich bereits anrechenbare Leistungen habe, kann ich mich dann nur auf ein höheres Fachsemester bewerben?
Nein, das Vorliegen anrechenbarer Leistungen ist die Voraussetzung für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester. Sie können sich jedoch grundsätzlich jeweils zum Wintersemester auch für das 1. Fachsemester bewerben. Da es sich um getrennte Verfahren handelt, können Sie sich in diesem Fall für beide Verfahren (1. und höheres Fachsemester) parallel bewerben. Zur Erhöhung Ihrer Chancen auf einen Studienplatz, können wir eine parallele Bewerbung nur empfehlen.
Informationen zur Bewerbung finden Sie jeweils auf den Internetseiten des Studierendensekretariats. Bitte berücksichtigen Sie hier auch die Hinweise zum Zweitstudium - falls Sie bereits ein Studium innerhalb Deutschlands abgeschlossen haben.
Ich habe bereits einen Bachelorabschluss in Psychologie - dieser ist jedoch nicht approbationsordnungskonform. Kann ich mich trotzdem auf ein höheres Fachsemester des polyvalenten Bachelorstudiengangs Psychologie an der Universität zu Köln bewerben?
Wenn Sie einen Bachelorstudiengang Psychologie abgeschlossen haben, der nicht zur Aufnahme des Masterstudiengangs Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psycholoie und Psychtoterapie befähigt, haben Sie die Möglichkeit, sich für ein höheres Fachsemester des polyvalenten Bachelorstudierngangs Psychologie an der Universität zu Köln zu bewerben.
Jeweils zum Wintersemester wäre auch eine Bewerbung für das 1. Fachsemester möglich. Bitte berücksichtigen Sie hier auch die Hinweise zum Zweitstudium - falls Sie das Bachelorstudium innerhalb Deutschlands abgeschlossen haben.