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Einstufungs- /Anrechnungsbescheid

Die Fristen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester beim Studierendensekretariat der Universität zu Köln sind jeweils:

Sommersemester: 15. März / Wintersemester: 15. September

Die Fristen zur Beantragung eines Einstufungs-/ Anrechnungsbescheids beim Prüfungsamt Pychologie enden jeweils bereits davor, damit Ihnen vor Bewerbungsende der benötigte Einstufungsbescheid vorliegt.

 

Antragsfrist für die Erstellung eines Einstufungs- /Anrechnungsbescheides

Antragsfrist zum Sommersemester 2025:

15. Januar 2025

 

Anträge sind digital an anerkennung-psychSpamProtectionuni-koeln.de zu stellen.

Eine rechtzeitige Bearbeitung Ihres Antrages Auf Erstellung eines Einstufungs- /Anrechnungsbescheides zur Bewerbungsfrist des Studierendensekretariats ist nur möglich, wenn Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht digital im Prüfungsamt Psychologie eingereicht haben.

Ein Nachreichen von erbrachten Leistungen nach der Antragsstellung ist nicht möglich.

Wir empfehlen Ihnen, mit der Antragsstellung zu warten bis Ihnen alle zu berücksichtigenden Leistungen vorliegen.

Informationen zur virtuellen Sprechstunde bei Frau Dr. Eichler finden Sie unter Kontakt und Sprechzeiten.  

Aktuelles

Erstellung eines Einstufungs- Anrechnungsbescheides

Bitte haben Sie Verständnis, dass aus Kapazitätsgründen keine Vorabeinschätzungen vorgenommen werden können.

Einen Überblick über die an der Universität zu Köln im Studiengang Psychologie geforderten Studien- und Prüfungsleistungen können Sie sich mithilfe der Übersicht im Anhang der jeweiligen Prüfungsordnung, des Modulhandbuchs sowie des Studienverlaufsplans für den Bachelor- bzw. Masterstudiengang Psychologie bzw. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie verschaffen.

 

Antragsstellung

FAQ