15Jan
Antragsfrist auf Erstellung eines Einstufungsbescheids beim Prüfungsamt Psychologie
Benötigtes Dokument für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester
Für eine Bewerbung auf ein höheres Fachsemester im Bachelor- bzw. Masterstudiengang Psychologie benötigen Sie eine Fachsemestereinstufung vom Prüfungsamt Psychologie. Da Ihre Bewerbung ohne Fachsemestereinstufung nicht vollständig ist, müssen Sie diese vor der Bewerbung beantragen.
Die Fristen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester beim Studierendensekretariat der Universität zu Köln sind jeweils:
Sommersemester: 15. März / Wintersemester: 15. September
Die Fristen zur Beantragung eines Einstufungs-/ Anrechnungsbescheids beim Prüfungsamt Psychologie enden jeweils bereits davor, damit Ihnen vor Bewerbungsende die benötigte Fachsemestereinstufung vorliegt.
15Jan
Benötigtes Dokument für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester
15Mär
Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an das Studierendenselretariat
11.03.2026: Alle fristgerecht eingereichten Anträge auf Erstellung eines Einstufungsbescheids wurden bearbeitet und die Bescheide verschickt. Anfragen zur Einstufung für das kommende Wintersemester werden erst ab 01.04.2026 angenommen.
03.03.2026: Die Bescheide für den Ortswechsel in den B. Sc. Psychologie und in die Masterstudiengänge Psychologie wurden nun alle verschickt. Die Bescheide für einen Quereinstieg in den B. Sc. werden derzeit erstellt und in den kommenden Tagen verschickt.
18.02.2026: Alle fristgerecht eingereichten Anträge sind mittlerweile geprüft und haben eine Rückmeldung erhalten, ob der Antrag vollständig ist. Wir erstellen und Versenden derzeit die Bescheide für einen Ortswechsel in den B.Sc. Psychologie. Die Bescheide für die Masterstudiengänge Psychologie oder einen Quereinstieg in den B.Sc. Psychologie werden erst danach erstellt. Wir werden für alle fristgerecht und vollständig eingereichten Anträge bis zum 15.03.2026 einen Bescheid erstellen und versenden.
Aufgrund des derzeit großen Antragsaufkommens kann die Bearbeitung Ihrer Anfrage oder Ihres Antrages derzeit länger dauern. Bitte haben Sie deshalb Geduld, wenn die Prüfung Ihres Antrages ein wenig länger dauert. Wir prüfen alle fristgerecht eingegangenen Anträge sorgfältig und geben Ihnen eine Rückmeldung, ob Ihr Antrag vollständig ist. Andernfalls fordern wir die fehlenden Unterlagen von Ihnen nach.
Bitte sehen Sie von Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab; für alle fristgerecht eingereichten Anträge werden wir bis zum 15.3.2026 einen Einstufungsbescheid erstellen. Erstellte Einstufungsbescheide werden per E-Mail an Sie versandt.
Sie erhalten bei Eingang Ihrer E-Mail, eine automatische Antwort mit Ihrer Ticket-Bummer. Bitte antworten Sie bei Bedarf jeweils unter Beibehaltung der Betreffzeile auf diese E-Mail, damit wir Ihre Anfrage Ihrem Antrag zuordnen können. Bitte verfassen Sie keine neue E-Mail, da wir sonst die einzelnen E-Mails getrennt voneinander bearbeiten.
Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund der aktuell hohen Zahl an Bewerbungen im Rahmen des Ortswechsels derzeit voraussichtlich kein Quereinstiegsverfahren stattfinden wird, da bereits alle freien Plätze im vorgelagerten Ortswechsel-Verfahren vergeben werden können.
Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester ist in die Studiengänge
möglich.
Da im Rahmen des Quereinstiegs ggfs. nicht alle erbrachten Leistungen berücksichtigt werden können, benötigen Sie für die Beantragung des Einstufungsbescheids zum Sommersemester einen Nachweis über den Erwerb von mind. 15 ECTS, sofern Sie
Einen Einstufungsbescheid benötigen Sie für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester. Aus diesem geht hervor, ob es sich in Ihrem Fall um einen Ortswechsel oder einen Quereinstieg handelt und für welches Fachsemester Sie sich bewerben können. Für die Bewerbung ins 1. Fachsemester benötigen Sie keinen Einstufungsbescheid. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall beim Studierendensekretariat über das Bewerbungsprocedere.
Die Entscheidung über die Anrechnung einer Leistung hängt unmittelbar vom Einzelfall ab. Dabei wird geprüft, ob die von Ihnen erbrachte Leistung in Art und Umfang den Anforderungen des Bachelor- bzw. Masterstudiums Psychologie an der Universität zu Köln entspricht.
Angerechnet wird im gegebenen Fall die Anzahl ECTS-Punkte, die der Äquivalenzleistung in Köln anhängen. Dabei wird für die Erstellung des Einstufungs- /Anrechnungsbescheides zunächst lediglich der Umfang bisher erbrachter Leistungen, nicht jedoch die in diesem Zusammenhang erzielten Noten berücksichtigt, sofern die Leistung mindestens bestanden wurde.
Die Ermittlung des genauen Fachsemesters, in das Sie auf Basis der anrechenbaren Leistungen eingestuft werden können, berechnet sich nach folgender Formel:
Fachsemester = anrechenbare Leistungspunkte * Regelstudienzeit
/
Gesamtleistungspunkte im Studiengang
Das Ergebnis wird jeweils auf das ganze Semester auf- bzw. abgrundet. Dabei gilt: Ist die erste Nachkommastelle < 5, wird auf das nächst niedrigere Fachsemester abgerundet. Sit die erste Nachkommastelle hingegen ≥ 5, wird auf das nächst höhere Fachsemester aufgerundet.
Regelstudienzeit Gesamtleistungspunkte
Bachelor: 6 Semester 180 ECTS
Master: 4 Semester 120 ECTS
Der Einstufungs-/Anrechnungsbescheid garantiert Ihnen jedoch nicht den Erhalt eines Studienplatzes, sondern wird der Bewerbung um einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester als Bestandteil der Bewerbung hinzugefügt.
Die Bewerbung selbst erfolgt über das Studierendensekretariat der Universität zu Köln (Online-Portal). Bitte informieren Sie sich dort über die entsprechenden Bewerbungsfristen sowie das Bewerbungsprocedere.
Bitte haben Sie Verständnis, dass aus Kapazitätsgründen keine Vorabeinschätzungen vorgenommen werden können.
Einen Überblick über die an der Universität zu Köln im Studiengang Psychologie geforderten Studien- und Prüfungsleistungen können Sie sich mithilfe der Übersicht im Anhang der jeweiligen Prüfungsordnung, des Modulhandbuchs sowie des Studienverlaufsplans für den Bachelor- bzw. Masterstudiengang Psychologie bzw. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie verschaffen.
Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Ihrer derzeitigen Universität/ (Fach-)Hochschule, aus der Studiengang, angestrebter Studienabschluss und aktuelles Fachsemester hervorgehen.
Wenn Sie in ein höheres Fachsemester des Masterstudiengangs einsteigen wollen, müssen Sie darüber hinaus nachweisen, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiengangs Psychologie an der Universität zu Köln erfüllen. Bitte legen Sie Ihrem Antrag zu diesem Zweck Ihr Bachelorzeugnis bei.
Bescheinigung zur berufsrechtlichen Anerkennung des Bachelorstudiums
Zur Überprüfung, inwieweit Ihr Bachelorabschluss den Vorgaben der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) vom 4. März 2020 entspricht (Zugangsvoraussetzung), reichen Sie bitte die von Ihrer Bachelor-Hochschule unterzeichnete Bescheinigung ein.
Die Unterlagen werden nach Eingang auf Vollständigkeit überprüft. Zu Stoßzeiten - gerade gegen Ende der Antragsfrist - kann sich die Überprüfung der eingegangenen Anträge verzögern. Sie erhalten in jedem Fall eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Falls Ihr Antrag unvollständig sein sollte, fordern wir ggfs. einzelne fehlende Unterlagen nach.
Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Erstellung eines Einstufungsbescheides in ein höheres Fachsemester fällt (nach Eingang der vollständigen Unterlagen) in der Regel eine Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen an. Je nach Antragsaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit erhöhen. Alle fristgerecht eingereichten vollständigen Anträge werden jedoch bis zur Bewerbungsfrist (15.9. bzw. 15.3.)bearbeitet.
Bei Rückfragen setzt sich die Bearbeiter*in mit Ihnen in Verbindung.
Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie vom Prüfungsamt Psychologie via E-Mail einen digitalen Einstufungs-/ Anrechnungsbescheid, aus dem hervorgeht
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt unter Vorlage des erhaltenen Einstufungs-/ Anrechnungsbescheides beim Studierendensekretariat der Universität zu Köln (Online-Portal).
Der Einstufungsbescheid wird immer bezogen auf ein spezifisches Semester ausgestellt. Für die nächste Bewerbung muss ein neuer Einstufungsbescheid beantragt werden. Sie können jedoch eine Kopie des bereits erhaltenen Einstufungsbescheids dem aktuellen Antrag auf Erstellung eines Einstufungsbescheids beilegen, um das Verfahren zu beschleunigen.
Diese Aktualisierung ist notwendig, da Änderungen in Ihrem Studienverlauf (Erwerb weiterer Leistungspunkte, Änderung der Prüfungsordnung, Fachwechsel o.ä.) oder bei unserem Studiengang (Änderung der Prüfungsordnung) zu einem veränderten Einstufungsbescheid führen können.
Wenn Sie einen Studienplatz im höheren Fachsemester erhalten haben, können Sie nach erfolgreicher Einschreibung an der Universität zu Köln beim Prüfungsamt Psychologie die Anerkennung bereits erbrachter Studien-und Prüfungsleistungen beantragen. Bitte legen Sie dem Antrag auch eine Kopie Ihres Einstufungsbescheids bei. Falls Sie nach Beantragung des Einstufungsbescheids an Ihrer Heimat-Universität noch weitere Leistungen erbracht haben, können auch diese Leistungen bei der Anerkennung berücksichtigt werden. Bitte warten Sie deshalb mit der Beantragung der Anerkennung ggfs. solange, bis Ihre Heimat-Universität alle von Ihnen erbrachten Leistungen bescheinigt hat.
Wir wissen, dass Sie zum Zeitpunkt der Beantragung des Einstufungsbescheids noch keine oder noch nicht alle Leistungen des laufenden Semesters erbracht haben.
Für eine spätere Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen nach Erhalt eines Studienplatzes benötigen wir dann allerdings einen Nachweis über das Bestehen der Prüfung(en).
Nein, das Vorliegen anrechenbarer Leistungen ist die Voraussetzung für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester. Sie können sich jedoch grundsätzlich jeweils zum Wintersemester auch für das 1. Fachsemester bewerben. Da es sich um getrennte Verfahren handelt, können Sie sich in diesem Fall für beide Verfahren (1. und höheres Fachsemester) parallel bewerben. Zur Erhöhung Ihrer Chancen auf einen Studienplatz, können wir eine parallele Bewerbung nur empfehlen.
Informationen zur Bewerbung finden Sie jeweils auf den Internetseiten des Studierendensekretariats. Bitte berücksichtigen Sie hier auch die Hinweise zum Zweitstudium - falls Sie bereits ein Studium innerhalb Deutschlands abgeschlossen haben.
Wenn Sie einen Bachelorstudiengang Psychologie abgeschlossen haben, der nicht zur Aufnahme des Masterstudiengangs Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psycholoie und Psychtoterapie befähigt, haben Sie die Möglichkeit, sich für ein höheres Fachsemester des polyvalenten Bachelorstudierngangs Psychologie an der Universität zu Köln zu bewerben.
Jeweils zum Wintersemester wäre auch eine Bewerbung für das 1. Fachsemester möglich. Bitte berücksichtigen Sie hier auch die Hinweise zum Zweitstudium - falls Sie das Bachelorstudium innerhalb Deutschlands abgeschlossen haben.
Anschrift
Gronewaldstr. 2
50931 Köln
Weitere Informationen zum Einstieg in ein höheres Fachsemester:
Einstieg in ein höheres Fachsemester Bachelor oder Master Psychologie
FAQ zur Fachsemestereinstufung
Informationen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester (Studierendensekretariat)