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Einstufungs- /Anrechnungsbescheid

Die Fristen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester beim Studierendensekretariat der Universität zu Köln sind jeweils:

Sommersemester: 15. März / Wintersemester: 15. September

Die Fristen zur Beantragung eines Einstufungs-/ Anrechnungsbescheids beim Prüfungsamt Pychologie enden jeweils bereits davor, damit Ihnen vor Bewerbungsende der benötigte Einstufungsbescheid vorliegt.

 

Antragsfrist für die Erstellung eines Einstufungs- /Anrechnungsbescheides

Antragsfrist zum Wintersemester 2024/25:

15. Juli 2024

 

Anträge sind digital an anerkennung-psychSpamProtectionuni-koeln.de zu stellen.

Eine rechtzeitige Bearbeitung Ihres Antrages Auf Erstellung eines Einstufungs- /Anrechnungsbescheides zur Bewerbungsfrist des Studierendensekretariats ist nur möglich, wenn Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht digital im Prüfungsamt Psychologie eingereicht haben.

Ein Nachreichen von erbrachten Leistungen nach der Antragsstellung ist nicht möglich.

Wir empfehlen Ihnen, mit der Antragsstellung zu warten bis Ihnen alle zu berücksichtigenden Leistungen vorliegen.

Informationen zur virtuellen Sprechstunde bei Frau Dr. Eichler finden Sie unter Kontakt und Sprechzeiten.  

Aktuelles

Grundlagen der Erstellung eines Einstufungs- Anrechnungsbescheides

Einen Einstufungsbescheid benötigen Sie für die Bewerbung in ein höherea Fachsemester. Aus diesem geht hervor, ob es sich in Ihrem Fall um einen Ortswechsel oder einen Quereinstieg handelt und für welches Fachsemester Sie sich bewerben können. Für die Bewerbung ins 1. Fachsemester benötigen Sie keinen Einstufungsbescheid. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall beim Studierendensekretariat über das Bewerbungsprocedere.

Die Entscheidung über die Anrechnung einer Leistung hängt unmittelbar vom Einzelfall ab. Dabei wird geprüft, ob die von Ihnen erbrachte Leistung in Art und Umfang den Anforderungen des Bachelor- bzw. Masterstudiums Psychologie an der Universität zu Köln entspricht.

Angerechnet wird im gegebenen Fall die Anzahl ECTS-Punkte, die der Äquivalenzleistung in Köln anhängen. Dabei wird für die Erstellung des Einstufungs- /Anrechnungsbescheides zunächst lediglich der Umfang biher erbrachter Leistungen, nicht jedoch die in diesem Zusammenhang erzielten Noten berücksichtigt, sofern die Leistung mindestens bestanden wurde.

Die Ermittlung des genauen Fachsemesters, in das Sie auf Basis der anrechenbaren Leistungen eingestuft werden können, berechnet sich nach folgender Formel:

Fachsemester      =      anrechenbare Leistungspunkte * Regelstudienzeit              

                                                                        /

                                            Gesamtleistungspunkte im Studiengang

Das Ergebnis wird jeweils auf das ganze Semester auf- bzw. abgrundet. Dabei gilt: Ist die erste Nachkommastelle < 5, wird auf das nächst niedrigere Fachsemester abgerundet. Sit die erste Nachkommastelle hingegen ≥ 5, wird auf das nächst höhere Fachsemester aufgerundet.

                       Regelstudienzeit                                              Gesamtleistungspunkte

Bachelor:          6 Semester                                                            180 ECTS

Master:             4 Semester                                                            120 ECTS 

 

Der Einstufungs-/Anrechnungsbescheid garantiert Ihnen jedoch nicht den Erhalt eines Studienplatzes, sondern wird der Bewerbung um einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester als Bestandteil der Bewerbung hinzugefügt.

Die Bewerbung selbst erfolgt über das Studierendensekretariat der Universität zu Köln (Online-Portal). Bitte informieren Sie sich dort über die entsprechenden Bewerbungsfristen sowie das Bewerbungsprocedere.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aus Kapazitätsgründen keine Vorabeinschätzungen vorgenommen werden können.

Einen Überblick über die an der Universität zu Köln im Studiengang Psychologie geforderten Studien- und Prüfungsleistungen können Sie sich mithilfe der Übersicht im Anhang der jeweiligen Prüfungsordnung, des Modulhandbuchs sowie des Studienverlaufsplans für den Bachelor- bzw. Masterstudiengang Psychologie bzw. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie verschaffen.

 

Antragsstellung

Die Unterlagen werden nach Eingang in der Regel innerhalb von 2 - 3 Wochen auf Vollständigkeit überprüft. Zu Stoßzeiten - gerade gegen Ende der Antragsfrist - kann sich die Überprüfung der eingegangenen Anträge verzögern. Sie erhalten in jedem Fall eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Falls Ihr Antrag unvollständig sein sollte, fordern wir ggfs. einzelne fehlende Unterlagen nach.  

Für die Bearbeitung eines Einstufungsbescheides in ein höheres Fachsemester fällt (nach Eingang der vollständigen Unterlagen) in der Regel eine Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen an. Je nach Antragsaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit erhöhen. Alle fristgerecht eingereichten vollständigen Anträge werden jedoch bis zur Bewerbungsfrist bearbeitet.

Bei Rückfragen setzt sich die Bearbeiterin mit Ihnen in Verbindung.

Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie vom Prüfungsamt Psychologie via E-Mail einen Einstufungs-/ Anrechnungsbescheid, aus dem hervorgeht

  • ob es sich in Ihrem Fall um einen Ortswechsel oder Quereinstieg handelt
  • in welches Fachsemester Sie auf Basis Ihrer bereits erbrachten Leistungen eingestuft werden können

Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt unter Vorlage des erhaltenen Einstufungs-/ Anrechnungsbescheides beim Studierendensekretariat der Universität zu Köln (Online-Portal).