Auslandssemester
Was gilt es bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes im Blick zu behalten? Die wichtigsten Informationen auf einen Blick!
Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes
Wann der beste Zeitpunkt für ein Auslandssemester ist, hängt von Ihrem individuellen Studienverlauf ab, davon, ob Sie die Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die Sie hier in Köln während des Auslandssemesters nicht belegen können, 1:1 ersetzen wollen oder ob Sie während des Auslandssemesters gerade Kurse belegen wollen, die hier in Köln nicht angeboten werden. Häufig bieten sich die mittleren bis späteren Semester (3.-5. Fachsemester) an, da hier in der Regel die Anzahl der Lehrveranstaeltungen, die Sie belegen müssen, abnimmt. Wenn Sie gemäß PsychThApprO studieren wollen, kann es allerdings sein, dass Sie nicht alle Lehrveranstaktungen ersetzen können.
Lassen Sie sich gerne von SSC oder Prüfungsamt zu Ihrem indivduellen Studienverlauf beraten.
Beurlaubung
Sie haben die Möglichkeit, sich während des Auslandssmesters beurlauben zu lassen. Dann wird Ihr Fachsemester nicht weiter gezählt.
Die Beurlaubung können Sie beim Studierendensekretariat beantragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie während des Urlaubssemesters an der Universität zu Köln nicht prüfungsberechtigt sind und somit an der Universität zu Köln keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbringen dürfen. Dies kann relevant sein, wenn sich die Semesterzeiten zwischen Heimat- und Gast-Universität unterscheiden und Sie nach dem Auslandsaufenthalt die Zeit vor Beginn des Folgesemsters an der Universität zu Köln nutzen möchten, um Studien- oder Prüfungsleistungen (beispielsweise eine Hausarbeit oder ein Portfolio) zu erbringen.
Anerkennung im Ausland erworbener Studien- und Prüfungsleistungen
Grundsätzlich können Sie sich im Ausland erworbene Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Die Anerkennung können Sie nach erfolgtem Auslandsaufenthalt beim Prüfungsamt Psychologie beantragen.
Bei Stipendienprogrammen wird häufig eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten vorgegeben, die im Ausland erworben werden müssen. In der Regel bezieht sich das nur auf die Belegung der Kurse an der jeweiligen Gast-Universität - es gibt jedoch in der Regel keine Vorgaben, in welchem Umfang Leistungen anerkannt werden müssen oder sollen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Kurse Sie sich aus dem Auslandssemester anerkennen lassen wollen und ob Sie im Ausland Kurse wählen, um die Leistungen aus der Universität zu Köln zu ersetzen, oder ob Sie Kurse wählen, die an der Universität zu Köln nicht angeboten werden.
Hinweis für den Bachelorstudiengang: Da im Modul Studium Integrale das Angebot sehr vielfältig und breit gefächert ist, ist eine Anerkennung im Ausland erworbener Studien- und Prüfungsleistungen in der Regel in diesem Modul sehr gut möglich.
Umrechnung von Noten
Bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen werden die von Ihnen im Ausland erworbenen Noten grundsätzlich berücksichtigt und in das Notensystem der Universität zu Köln umgerechnet. Die Umrechnung der Note(n) orientiert sich dabei jeweils an den aktuellen Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Bonn.
Learning Agreement / Vorabeinschätzung
ERASMUS-Programm
Beim ERASMUS-Programm wird üblicherweise vor Beginn des Auslandssemesters ein sog. Learning Agreement zwischen Ihnen, der Gast-Universität und der Universität zu Köln als aussendender Universität geschlossen. In diesem Learning Agreement wird festgehalten, welche Kurse Sie (voraussichtlich) an der Gast-Universität belegen können und wie diese nach erfolgreicher Teilnahme an der Universität zu Köln anerkannt werden. Zur Ausstellung des Learning Agreements wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Internationale Beziehungen der Humanwissenschaftlichen Fakultät. Das Learning Agreement wird vor Ihrem Auslandsaufenthalt geschlossen, kann aber bei Bedarf während oder nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes noch einmal hinsichtlich Veranstaltungsbelegung (Neu- oder Abwahl von Kursen) sowie anzuerkennender Leistungen angepasst werden.
Ohne ERASMUS-Programm
Wenn Sie nicht über das ERASMUS-Programm ins Ausland gehen, ist üblicherweise kein Learning Agreement vorgesehen. Wir können Ihnen jedoch bei Vorlage der Kursbeschreibungen (Original und selbst angefertigte Übersetzung) bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfügbar sind) eine Vorabeinschätzung geben, inwiefern die im Ausland belegten Kurse für Ihr Studium anerkannt werden können. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an anerkennung-psych(at)uni-koeln.de.