Bescheinigungen und Formulare
Bescheinigungen und Formulare
Das Prüfungsamt ist für verschiedene Bescheinigungen die richtige Anlaufstelle. Vor allem wenn es um die Bestätigung des Studienverlaufs von Seiten der Unirversität geht. Bitte beachten Sie: In vielen Fällen (z.B. Masterbewerbung) - bei allen online-Verfahren - genügt zum Nachweis Ihres Studienverlaufs das Transcript aus KLIPS, da dieser durch einen Verifikationscode beglaubigt ist. Sie können dieses Transcript jederzeit selsbt in KLIPS ausdrucken.
In der Regel benötigen Sie in folgenden Fällen, die Bestätigung durch das Prüfungsamt:
BAföG-Bescheinigung (Formblatt 5)
Hinweis: Für einen positiven Bescheid auf dem Formblatt 5 müssen Sie zum Ende des 4. Fachsemesters in einem 1 Fach Studiengang im Bachelor 100 Leistungspunkte (aus abgeschlossenen und nicht abgeschlossenen Modulen) nachweisen können. Im 2 Fach Studiengang im Bachelor sind es entsprechend 50 Leistungspunkte. Am besten senden Sie uns das Formblatt 5 (vorausgefüllt mit Namen und Daten) per Email zu. Sie erhalten das unterzeichnete Dokument per Email zurück.
Leistungsnachweis KfW
Bitte senden Sie und das entsprechende Dokument vorausgefüllt mit Namen und Daten per Email zu.
Nachteilsausgleich
Wenn Sie wegen einer chronischen Krankheit oder einer grunsätzlichen Beeinträchtigung einen Nachteilsausgleich beantragen möchten, geschieht dies über das Prüfungsamt. Sie reichen hierfür ein ausführliches ärztliches Attest ein, das die Beeinträchtigung bestätigt und fügen dem Attest einen formlosen Antrag über den gewünschten Nachteilsausgleich bei (z. B. Verlängerung der Bearbeitungszeit bei schriftlichen Prüfungen). Beides zusammen senden Sie dann per Email an uns im Prüfungsamt. Beratung zu Nachteilen und Beeinträchtigungen bietet das Servicezentrum Inklusion an.
Bescheinigung zur Wohnzeitverlängerung beim Kölner Studierendenwerk
Bitte melden Sie sich per Email oder in der Sprechstunde um den individuellen Studienverlauf abzusprechen und die Bescheinigung für die Wohnzeitverlängerung dementsprechend zu erhalten.
Bescheinigung für ein Pflichpraktikum
Bitte schreiben Sie uns (unter Nennung von Namen und Matrikelnummer) für welchen Studiengang Sie die Bescheinigung benötigen. Sie erhalten diese dann in Antwort auf Ihre Email.
Ausstellung eines gesiegelten Transcripts zur Vorlagen an anderen Hochschulen (bei Studienabbruch und anschließendem Fachwechsel)
Bitte senden Sie uns (unter Nennung von Namen und Matrikelnummer) per Email Ihre Anfrage und schreiben Sie uns auch an welche Adresse das Transcript per Post gesendet werden soll.
Bescheinigung des (voraussichtlichen) Studienabschlusses
Bitte schreiben Sie uns eine Email. Die Ausstellung einer Bestätigung zum voraussichtlichen Studienabschluss ist immer möglich. Der endgültige Studienabschluss (oft wichtig für Personalabteilungen) kann bestätigt werden, sobald alle Leistungen vorliegen. Wenn alles Leistungen außer der Abschlussarbeit bestanden wurden, kann der Studienabschluss vorab bescheinigt werden, wenn der/die Erstgutachter/in der Abschlussarbeit bestätigt, dass die Arbeit mindestens mit "bestanden" bewertet werden kann.
Bitte wenden Sie sich für die Austellung der o.g. Dokumente frühzeitig unter Angabe der Matrikelnummer per E-mail an das Prüfungsamt: pruefungsamt-heilpaedagogik@uni-koeln.de