Anerkennung und Anrechnung von Leistungen
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Wenn Sie sich für Ihren aktuellen Studiengang, in dem Sie an der UzK eingeschrieben sind, Leistungen aus einem früheren Studium anerkennen lassen möchten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung.
Checkliste der benötigten Dokumente:
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Anerkennung
- beglaubigtes Transkript of Records/ Leistungsübersicht ( mit Stempel + Unterschrift, Siegel oder eine elektronische Verifizierung)
- Immatrikulationsnachweis des aktuellen Studiengangs
- Zeugnis des vorherigen Studiengangs (falls vorhanden)
Bitte reichen Sie anschließend alle Dokumente als PDF-Datei(en) per E-Mail (pruefungsamt-heilpaedagogikuni-koeln.de) beim Prüfungsamt Heilpädagogik/Intermedia/Musikvermittlung ein.
Anschließend wir Ihr Antrag bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrages erhalten Sie per E-Mail eine Übersicht über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie bitte gut aufbewahren.
Die angerechneten Leistungen werden in KLIPS nacherfasst. Sie finden diese dann unter der Applikation "Anerkennungen" in KLIPS und auf Ihrem Transcript of Records.
Wichtiger Hinweis:
Sie möchten Ihren Studiengang innerhalb der UzK wechsel oder von einer anderen Hochschule an die UzK wechseln, sind noch nicht in Ihrem Zielstudiengang eingeschrieben und möchten sich bei diesem direkt auf ein höheres Fachsemester bewerben?
Dann finden Sie die Informationen zu diesem Verfahren hier: Einstufung in ein höheres Fachsemester
Beachten Sie bitte, dass es bei dem Verfahren der Höhersstufung Einreichungsfristen gibt!
Anrechnung von Praktika und Tätigkeiten vor dem Studium an der UzK
Wenn Sie vor dem Antritt Ihres Studiums ein Praktikum oder eine Tätigkeit absolviert haben und sich diese anrechnen lassen möchten, dann reichen Sie bitten die Bescheinigung über die Anrechnung eines Praktikums und einen Beleg über das absolvierte Praktikum oder der ausgeführten Tätigkeit (auszustellen von Ihrer Praktikums- oder Arbeitsstelle), welcher sowohl den Tätigkeitsbereich als auch den Stundenumfang umfasst, bei der/dem zuständigen Modulbeauftragten ein. Sie finden die zuständige Person in dem Modulhandbuch des Studiengangs für den sie das Praktikum oder die Tätigkeit anrechnen lassen möchten.
Checkliste der benötigten Dokumente:
- Beleg über das absolvierte Praktika oder der ausgeführten Tätigkeit, der sowohl den Tätigkeitsbereich als auch den Stundenumfang umfasst (auszustellen durch Ihre Praktikums- oder Arbeitsstelle)
- Bescheinigung über die Anrechnung eines Praktikums
Anschließend schicken Sie bitte die von der/dem zuständigen Modulbeauftragten unterschriebene Bescheinigung über die Anrechnung eines Praktikums per E-Mail an das Prüfungsamt Heilpädagogik/Intermedia/Musikvermittlung (pruefungsamt-heilpaedagogikuni-koeln.de).
Nach der Bearbeitung durch das Prüfungsamt wird Ihre Anrechnung in KLIPS 2.0 aufgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.
Wichtiger Hinweis:
Tätigkeiten oder Praktika die während des Studiums absolviert werden, werden als normales Praktikum, im Rahmen Ihres Studiengangs, durch die verantwortlichen Modulbeauftragten betreut und verbucht. Die/ den jeweilige/n Modulbeauftragte/n finden Sie im Modulhandbuch Ihres aktuellen Studiengangs.
Hinweise für die Anerkennung des Praktikums in den Fächern Rehabilitationswissenschaften (2-Fach) und Heilpädagogik: Da in diesen Studienfächern das Praktikum grundsätzlich nur anteilig anerkannt wird, erfolgt der gesamte Anerkennungsprozess ausschließlich in den jeweiligen Fachbereichen in Absprache mit den Modulbeauftragten.
Die Anerkennungen erfolgen gemäß § 11 „Anerkennung von Leistungen“ der gemeinsamen Prüfungsordnung der Universität zu Köln vom 01. Oktober 2022