Abschlussarbeit und Studienabschluss
Anmeldungen für Bachelor- oder Masterarbeit
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich per PDF an unsere Emailadresse. Die Zulassung erhalten Sie dann ebenfalls per Email. Bei Fragen stehen wir Ihnen in der Telefonischen und der Persönlichen Sprechstunde gerne zur Verfügung!
E-mail: pruefungsamt-heilpaedagogik@uni-koeln.de
- Hier finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung der Bachelorarbeit
- Hier finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung der Masterarbeit
Themenfindung und Betreuung
Anfragen zur Betreuung der Abschlussprüfungen sollten mindestens 6 Monate im Voraus erfolgen! Die Abschlussarbeit ist eine selbständig verfasste Hausarbeit, deren Umfang in der jeweiligen Prüfungsordnung definiert ist. In der Regel wählen die Studierenden eine*n Erstgutachter*in zur Betreuung der Arbeit aus – bitte stimmen Sie sich mit dem/der gewünschten Gutachter*in während seiner/ihrer Sprechstunde ab. Für die Anmeldung der Bachelorarbeit im Prüfungsamt ist die Unterschrift des/der Prüfer*in erforderlich. Der/die Zweitgutachter*in wird in der Regel von der/dem Erstgutachter*in bestimmt.
Eine Übersicht über vom Prüfungsausschuss bestellte Gutachter*innen können Sie auf Anfrage im Prüfungsamt erhalten, in der Regel handelt es sich um promovierte oder habilitierte Personen, die in Ihrem Studiengang lehren. Per Antrag können ggf. auch externe Personen als Gutachter fungieren, lassen Sie sich hierzu aber bitte im Prüfungsamt vorab beraten.
Abgabe und weitere Informationen
Die Einreichung der Abschlussarbeit erfolgt nur noch digital als pdf-Dokument über Sciebo.
Zur Sicherheit für die sciebo Version, die den Vorteil hat, dass auch große Dateien so übertragen werden - leider hakt es manchmal - senden Sie bitte eine kurze E-mail ans Prüfungsamt, dass Sie soeben auf sciebo die Arbeit hochgeladen haben, damit wir sichergehen, dass auch alles da ist.
Eine Anleitung wie das funktioniert finden Sie hier:
Anleitung |
Bitte beachten Sie, dass die Arbeit frühestens nach der Hälfte der Bearbeitungszeit (also BA Arbeit 6 Wochen nach Anmeldung, MA Arbeit 3 Monate nach Anmeldung) eingereicht werden darf!
Die Abgabefrist finden Sie im Zulassungsbescheid und auf KLIPS. Hier ist der Tag der spätestesten Abgabe genannt. Dieser ist in die Frist eingeschlossen. Wenn die Abgabe also z.B. am 11.11. erfolgen soll, muss die Arbeit spätestens am 11.11. um 23:59 Uhr auf Sciebo hochgeladen sein.
Bei nicht fristgerechter Abgabe gilt die Abschlussarbeit als nicht bestanden. In besonderen Fällen (Erkrankung mit Nachweis o.ä.) ist auf schriftlichen Antrag an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses (E-mail aber bitte ans Prüfungsamt) eine Verlängerung der Frist möglich.
Bitte beachten Sie, dass es unsererseits keine einheitliche Richtlinie zur Erstellung der Abschlussarbeit gibt, da die unterschiedlichen Prüfer*innen unterschiedliche Formatierungen bzw. Zitierarten bevorzugen. Stimmen Sie sich bezüglich der formalen Kriterien also direkt mit dem/der betreuenden Dozierenden ab.
Bitte achten Sie auf die korrekte Formulierung der eidesstattlichen Versicherung und Ihre digitale oder eingescannte Unterschrift unter dieser Erklärung.
Der Wortlaut der Erklärung ist:
„Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne die Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten und nicht veröffentlichten fremden Schriften entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit ist in gleicher oder ähnlicher Form im Rahmen einer anderen Prüfung noch nicht vorgelegt worden.“
Nach Eingang der Abschlussarbeit werden die Formalia geprüft. Im Anschluss erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-mail.
Das Prüfungsamt leitet die Abschlussarbeit an die beiden Gutachter*innen weiter.
Bewertung
Nach Abgabe der Arbeit haben beide Gutachter*innen 8 Wochen Zeit, die Arbeit zu bewerten. Anschließend benötigt das Prüfungsamt noch einige Tage für die Verbuchung. Im Anschluss daran schicken wir Ihnen den Notenbescheid.
Einsicht
Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Note können Sie einen formlosen Antrag auf Einsicht in Ihre Gutachten stellen. Wenden Sie sich dafür per E-mail an pruefungsamt-heilpaedagogik@uni-koeln.de
Studienabschluss
Sobald Sie im BA 180 CP bzw. im Master 120 CP erreicht haben, wird Ihrem Prüfungsamt in Klips angezeigt, dass Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
Es ist also in der Regel nicht erforderlich, dass Sie sich selbständig beim Prüfungsamt melden, wenn Ihr Zeugnis erstellt werden soll.
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung in der Regel ca. 6 Wochen dauern, weil die Zeugnisse und Urkunden im Original durch mehrere Hände gelangen. Eine Beschleunigung des Vorgangs durch das Prüfungsamt ist in der Regel nicht möglich. Wir stellen aber auf Wunsch ab Erreichen der kompletten CP eine Studienabschlussbescheinigung aus, die alle relevanten Informationen enthält und meist für Bewerbungen schon ausreicht.
Es gibt keine offizielle Absolventenfeier, bei der Ihnen das Zeugnis überreicht wird, die Mappe mit den Abschlussdokumente Transcript of records, Zeugnis, Urkunde, Diploma Supppelements können Sie entweder während der persönlichen Sprechstunde bei und abholen oder sich postalisch zusenden lassen. Sie erhalten immer eine E-mail von uns, sobald die Unterlagen fertig sind und können dann in Antwort auf diese E-mail Ihre aktuelle Adress für den Versand angeben.