FAQ's zum Auslaufen des M.A. Prävention und Intervention in der Kindheit (1-Fach)
Im Folgenden finden Sie einige Fragen und Antworten zum geplanten Auslaufen des Studiengangs Prävention und Intervention in der Kindheit (1-Fach). Diese Auflistung umfasst zunächst hauptsächlich Fragen zum grundsätzlichen Vorgehen. Die Fragensammlung wird laufend um weitere Fragen und Antworten ergänzt.
Kann ich nach dem 30.09.2025 noch ein Auslandssemester machen?
Grundsätzlich können Sie bis zum 30.09.2026 im Masterstudiengang eingeschrieben sein und Prüfungsleistungen ablegen. An der Universität zu Köln wird es nach dem 30.09.2025 keine Lehrveranstaltungen mehr für Ihren Studiengang geben. Im Auslandssemester hätten Sie dann ggfs. die Möglichkeit, noch fehlende Lehrveranstaltungen zu belegen. Wichtig ist, dass Sie alle Studien- und Prüfungsleistungen bis zum 30.09.2026 erbracht haben müssen. Sie sollten also Ihr Studium so gestalten, dass Sie entsprechende Leistungen entweder bereits vor dem Auslandssemester in Köln erbracht haben oder während des Auslandssemesters erbringen können. In diesem Fall ist eine gute Planung besonders wichtig.
Ich muss noch Modulprüfungen absolvieren, aber die Lehrveranstaltungen liegen schon mehr als 3 Semester zurück. Muss ich die Lehrveranstaltungen noch einmal besuchen?
Nein, Sie müssen die Lehrveranstaltungen nicht noch einmal besuchen. Sprechen Sie die Themen zu den Hausarbeiten mit den Prüfer*innen ab und melden Sie sich nach dieser Absprache zu den Modulprüfung an.
Anmerkung: Nach 3 Semester kann der Stoff für Klausuren oder mündlichen Prüfungen als Modulprüfung von den besuchten Lehrveranstaltungen abweichen. Sollte eine Modulprüfung also länger als 3 Semester nach Besuch der Lehrveranstaltung absolviert werden, ist ein erneuter Besuch ratsam.
Ich muss die Masterarbeit anmelden, werde ich Schwierigkeiten haben Prüfer*innen zu finden, muss mich also darauf einstellen, länger auf eine*n Prüfer*in warten zu müssen?
Grundsätzlich ist es immer ratsam, sich frühzeitig mit einem*r Prüfer*in in Verbindung zu setzen, sobald der Zeitpunkt der Masterarbeit absehbar wird.
Ich kann jetzt schon absehen, dass ich nicht bis zum Auslaufen des M.A. Prävention und Intervention in der frühen Kindheit (1-Fach) mit dem Studium fertig sein werden. Was sind die Alternativen?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall für ein individuelles Beratungsgespräch an das Prüfungsamt Heilpädagogik .
Ich möchte mich für den M.A. Rehabilitationswissenschaften (2-Fach) bewerben und das Studienfach Prävention und Intervention in der frühen Kindheit dabei belegen. Wann startet die Bewerbungsfrist? Was muss ich beachten?
Die Frist ist 01.06. – 15.07.2024. Sie bewerben sich auf den Master für das erste Fachsemester und als konsekutiven Master (so als ob Sie noch keinen Masterstudienplatz in PIK erhalten haben). Weitere Informationen finden Sie hier.
Kann ich parallel im M.A. Prävention und Intervention der frühen Kindheit (1-Fach) und im M.A. Rehabilitationswissenschaften (2-Fach) eingeschrieben sein?
Nein, eine Paralleleinschreibung ist nicht möglich, da beide Studiengänge in allen Fachsemester zulassungsbeschränkt sind. Einschreibungen in zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge sind nicht zulässig.
Wenn ich im M.A. Rehabilitationswissenschaften (2-Fach) mit dem Fach Prävention und Interventionin der frühen Kindheit (PIK) eingeschrieben bin, werden meine Leistungen dann anerkannt?
In diesem Fall stellen Sie im Prüfungsamt einen Antrag auf Anerkennung . Die Leistungen werden anerkannt. Eine Liste der möglichen Anerkennungen finden Sie in der Änderungssynopse .