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Anerkennung und Anrechnung von Leistungen

Wenn Sie sich für Ihren aktuellen Studiengang, in dem Sie an der UzK eingeschrieben sind, Leistungen aus einem früheren Studium anerkennen lassen möchten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung.

Voraussetzungen für die Anerkennung

- Immatrikulation im Bachelor- oder Masterstudiengang Erziehungswissenschaft, im Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation und Bildung bzw. im Masterstudiengang Gender & Queer Studies an der Universität zu Köln

- Vorliegen anrechenbarer Leistungen

  • von einer anderen Universität (z.B. im Falle eines Ortswechsels)
  • von einem anderen Studiengang (z.B. im Falle eines Quereinstiegs)
    Beim Wechsel vom 2-Fach zum 1-Fach Bachelor Erziehungswissenschaft (und umgekehrt) handelt es sich ebenfalls um einen Studiengangwechsel! Auch in diesem Fall stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung.
  • von einem Auslandssemester

Checkliste der benötigten Dokumente:

  1. ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Anerkennung
  2. beglaubigtes Transkript of Records/ Leistungsübersicht ( mit Stempel + Unterschrift, Siegel oder eine elektronische Verifizierung)
  3. Immatrikulationsnachweis des aktuellen Studiengangs
  4. Zeugnis des vorherigen Studiengangs (falls vorhanden)

Bitte reichen Sie anschließend alle Dokumente als PDF-Datei(en) per E-mail (pruefungsamt-erziehungswissenschaft@uni-koeln.de) beim Prüfungsamt EZW/IKB/GQS ein.

Anschließend wir Ihr Antrag bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen wird. 

Nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrages erhalten Sie per E-mail eine Übersicht über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie bitte gut aufbewahren.

Die angerechneten Leistungen werden in KLIPS nacherfasst. Sie finden diese dann unter der Applikation "Anerkennungen" in KLIPS und auf Ihrem Transcript of Records.

Die Anerkennungen erfolgen gemäß § 11 „Anerkennung von Leistungen“ der gemeinsamen Prüfungsordnung der Universität zu Köln vom 01. Oktober 2022


ACHTUNG:

Falls Sie noch keinen Studienplatz in Ihrem gewünschten Fach erhalten haben und Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben (möchten), benötigen Sie von uns zunächst einen Einstufungsbescheid. In diesem Fall wechseln Sie in den Bereich "Einstufung". Bitte beachten Sie, dass es für die Einstufungsverfahren Fristen gibt.

Bitte beachten Sie, dass Anerkennungen von Praktika im Bachelor EZW (1-Fach bzw. 2-Fach) separat über praktikum-ba-ezwSpamProtectionuni-koeln.de beantragt werden müssen.