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Berufsrechtliche Anerkennung B.Sc. Psychologie

Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie

Der Bachelorstudiengang Psychologie ist polyvalent gestaltet, d.h. die Studierenden haben die Wahl, ob sie konform zur Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) vom 4. März 2020 studieren möchten oder nicht. Ein Bachelorstudium, welches den Anforderungen der aktuellen PsychThApprO entspricht, ist notwendige Voraussetzung für die Zulassung zu einem entsprechenden Masterstudiengang in Klinischer Psychologie und Psychotherapie sowie der anschließenden Approbationsprüfung.

  • Der Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie wird seit dem 01.10.2023 für Studierende angeboten, die die Anforderungen der PsychThApprO erfüllen möchten.
  • Der Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie wurde mit Bescheid vom 17.06.2024 durch das Ministerium fur Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen berufsrechtlich anerkannt.

Abschlussdokumente

Der Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie wurde mit Bescheid vom 17.06.2024 durch das Ministerium fur Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen berufsrechtlich anerkannt. Damit Sie den Abschluss eines berufsrechtlich anerkannten Bachelorstudiums nachweisen können, muss auf Ihren von der Universität zu Köln ausgestellten Abschluss-Unterlagen der Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ausgewiesen sein.

Bitte überprüfen Sie, ob der studierte Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie auf folgenden Dokumenten vermerkt ist:

  • Abschluss-Transcript
  • Abschluss-Zeugnis
  • Abschluss-Urkunde

Austausch von Abschlussdokumenten

  • Das Diploma-Supplement tauschen wir Ihnen in jedem Fall aus. Die neue Version des Diploma-Supplements für den Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie enthält einen Vermerk über die berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs. Bitte wenden Sie sich unter Angabe Ihrer Matrikelnummer, Ihrer Adresse sowie Ihres Abschlussdatums an abschluss-psychuni-koeln.de.
  • Falls der Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie auf einzelnen Dokumenten nicht vermerkt ist, wenden Sie sich bitte unter Angabe der betroffenen Dokumente sowie Ihrer Matrikelnummer, Ihrer Adresse und Ihres Abschlussdatums an abschluss-psychuni-koeln.de. Wir werde die Dokumente neu erstellen und austauschen.

Masterbewerbung

Für Bewerbungszwecke können wir auch die Bescheinigung zur berufsrechtlichen Anerkennung in aktualisierter Form ausstellen. Die Ausstellung beantragen Sie mit dem Antrag auf Ausstellung einer Leistungsübersicht, den Sie hier finden. Bitte reichen Sie den Antrag auf Ausstellung einer Leistungsübersicht mit Angabe Ihrer Matrikelnummer, Ihrer Adresse sowie Ihres Abschlussdatums unter sonderantrag-psychuni-koeln.de ein.

AKTUELLES

Aufgrund der bereits laufenden Bewerbungsfristen zum WS 2024/25 wird die Bescheinigung zur berufsrechtlichen Anerkennung zeitnah ausgetauscht bzw. neu erstellt. Dies bedeutet konkret:

  • Bescheinigungen zur berufsrechtlichen Anerkennung, die bereits beantragt, aber noch nicht ausgestellt wurden, werden vom Prüfungsamt Psychologie automatisch in aktualisiserter Form erstellt.
  • Bescheinigungen zur berufsrechtlichen Anerkennung , die ab dem 01.06.2024 ausgestellt wurden, werden vom Prüfungsamt Psychologie automatisch in aktualisiserter Form erstellt.
  • Vor dem 01.06.2024 ausgestellte Bescheinigungen werden vom Prüfungsamt Psychologie auf Antrag neu erstellt.