Wechsel der Prüfungsordnung im BA Musikvermittlung 2024
Neue Fassung der Prüfungsordnung (2024) im Bachelorstudiengang Musikvermittlung
Zum Wintersemester 2024/2025 wird es für den Bachelorstudiengang Musikvermittlung eine neue Fassung der Prüfungsordnung geben.
Diese wird ab dem Wintersemester 24/25 für Studierende des B.A. Musikvermittlung gelten, die
- das Studium des B.A. Musikvermittlung zum Wintersemester 24/25 an der Universität zu Köln beginnen
- das Studium des B.A. Musikvermittlung zum Wintersemester 23/24 begonnen haben. Diese Studienkohorte wird automatisch gemäß der Überführungsregeln in die neue Prüfungsordnungsversion umgeschrieben. Die Überführungsregeln finden Sie hier: Überführungsregeln PO Wechsel 2024
- alle Studierende, die einen Antrag auf freiwilligen Wechsel in die neue Prüfungsordnungsversion stellen. Einen Antrag auf Wechsel können Sie beim SSC Kunst und Musik stellen. Das Antragsformular finden Sie hier: Antragsformular PO Wechsel 2024
Was ist neu?
Von der Änderung im Zuge der neuen Prüfungsordnung sind nur zwei Module betroffen:
Das AM 1 und das AM 4.
AM 1 sieht in der neuen Prüfungsordnung wie folgt aus:
AM 1: Musik und Kontext | LP |
Vorlesung 1: Musik in Geschichte und Gegenwart | 2 |
Seminar 1: Musikethnologie | 2 |
Seminar 2: Musikenthnologie | 2 |
MAP: Hausarbeit | 3 |
Vor allem in AM 4 gibt es eine grundlegende Neuerung für den Studiengang: Es wird hier ein Pflichtpraktikum (90 Stunden) zu studieren sein.
Die neue Struktur des Moduls sieht wie folgt aus:
AM4: Praktikum | LP |
Seminar 1 | 1 |
Seminar 2 | 2 |
Praktikum | 3 |
Freiwilliger Wechsel in die neue Prüfungsordnung 2024
Der Wechsel in die neue Prüfungsordnung 2024 erfolgt auf Antrag bis zum 30.06.2024
Vorteile eines Wechsels in die neue Prüfungsordnung:
- Es kann sich im individuellen Fall die Note verbessern, weil die schlechtere Benotung (von AM 1 oder AM 4) gemäß Überführungsregeln wegfällt und das Praktikumsmodul unbenotet bleibt
- Sie erhalten über das Praktikum einen Einblick in die Berufswelt für Musikvermittler und können hier erste Kontakte knüpfen und Erfahrungen machen.
- Sie können ggf. eine bereits ausgeübte praktische Tätigkeit für das Praktikum anerkennen lassen.
Hierfür füllen Sie das Antragsformular aus und reichen es per PDF im SSC Kunst/Musik ein:
ssc-kunst-musik@uni-koeln.de
Hier finden Sie das Antragsformular
Eine Kurzübersicht über die Änderung und Überführung der betroffenen Module AM 1 und AM 4 finden Sie hier:
Kurzübersicht Modulwechsel PO 2021 zu PO 2024
Sondersprechstunden
Sondersprechstunden zum Thema Prakikum und PO Wechsel jeweils parallel im SSC und bei der Praktikumsbeauftragten Stephanie Riemenschneider (in Präsenz, ohne Anmeldung) 14. Mai 10-11 Uhr 28. Mai 10-11 Uhr 11. Juni 10-11 Uhr 18. Juni 10-11 Uhr |
Wichtige Dokumente
Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Wechsel der Prüfungsordnungsversion 2024
Präsentation der Informationsveranstaltung
Regeln zur Überführung in die neue Prüfungsordnungsversion 2024
Anhang der Prüfungsordnung (PO Version 2024) (hier Dokument)
Vorläufiges Modulhandbuch gültig ab 1.10.2024 (hier MHB einfügen, ist noch nicht ganz fertig)
Kontakt und Beratung
Für Fragen zum PO Wechsel wenden Sie sich an:
Prüfungsamt Musikvermittlung:
https://hf-studium.uni-koeln.de/service-und-beratung/pruefungsamt-pa-der-hf/pruefungsamt-him
SSC Kunst Musik
https://hf-studium.uni-koeln.de/service-und-beratung/studierenden-service-center-ssc-der-hf/ssc-kunst-musik
Für Fachberatung zum Praktikum:
Praktikumsbeauftragte Stephanie Riemenschneider
Fristen
Auslaufen der Prüfungsordnung von 2021 im BA Musikvermittlung | 31.03.2027 |
Letzte Möglichkeit, die Veranstaltungen gemäß Prüfungsordnung 2021 zu belegen | im WS 26/27 |
Bewerbung auf einen freiwilligen Wechsel der Prüfungsordnung | bis zum 30.06.2024 |