Wechsel der Prüfungsordnung im BA Musikvermittlung 2024
Neue Fassung der Prüfungsordnung (2024) im Bachelorstudiengang Musikvermittlung
Zum Wintersemester 2024/2025 wird es für den Bachelorstudiengang Musikvermittlung eine neue Fassung der Prüfungsordnung geben.
Diese wird ab dem Wintersemester 24/25 für Studierende des B.A. Musikvermittlung gelten, die
- das Studium des B.A. Musikvermittlung zum Wintersemester 24/25 an der Universität zu Köln beginnen
- das Studium des B.A. Musikvermittlung zum Wintersemester 23/24 begonnen haben. Diese Studienkohorte wird automatisch gemäß der Überführungsregeln in die neue Prüfungsordnungsversion umgeschrieben. Die Überführungsregeln finden Sie hier: Überführungsregeln PO Wechsel 2024
- alle Studierende, die einen Antrag auf freiwilligen Wechsel in die neue Prüfungsordnungsversion stellen. Einen Antrag auf Wechsel können Sie beim SSC Kunst und Musik stellen. Das Antragsformular finden Sie hier: Antragsformular PO Wechsel 2024
Was ist neu?
Von der Änderung im Zuge der neuen Prüfungsordnung sind nur zwei Module betroffen:
Das AM 1 und das AM 4.
AM 1 sieht in der neuen Prüfungsordnung wie folgt aus:
| AM 1: Musik und Kontext | LP |
| Vorlesung 1: Musik in Geschichte und Gegenwart | 2 |
| Seminar 1: Musikethnologie | 2 |
| Seminar 2: Musikenthnologie | 2 |
| MAP: Hausarbeit | 3 |
Vor allem in AM 4 gibt es eine grundlegende Neuerung für den Studiengang: Es wird hier ein Pflichtpraktikum (90 Stunden) zu studieren sein.
Die neue Struktur des Moduls sieht wie folgt aus:
| AM4: Praktikum | LP |
| Seminar 1 | 1 |
| Seminar 2 | 2 |
| Praktikum | 3 |
Freiwilliger Wechsel in die neue Prüfungsordnung 2024
Der Wechsel in die neue Prüfungsordnung 2024 erfolgt auf Antrag bis zum 30.06.2024
Vorteile eines Wechsels in die neue Prüfungsordnung:
- Es kann sich im individuellen Fall die Note verbessern, weil die schlechtere Benotung (von AM 1 oder AM 4) gemäß Überführungsregeln wegfällt und das Praktikumsmodul unbenotet bleibt
- Sie erhalten über das Praktikum einen Einblick in die Berufswelt für Musikvermittler und können hier erste Kontakte knüpfen und Erfahrungen machen.
- Sie können ggf. eine bereits ausgeübte praktische Tätigkeit für das Praktikum anerkennen lassen.
Hierfür füllen Sie das Antragsformular aus und reichen es per PDF im SSC Kunst/Musik ein:
ssc-kunst-musik@uni-koeln.de
Hier finden Sie das Antragsformular
Eine Kurzübersicht über die Änderung und Überführung der betroffenen Module AM 1 und AM 4 finden Sie hier:
Sondersprechstunden
Sondersprechstunden zum Thema Prakikum und PO Wechsel jeweils parallel im SSC und bei der Praktikumsbeauftragten Stephanie Riemenschneider (in Präsenz, ohne Anmeldung) 14. Mai 10-11 Uhr 28. Mai 10-11 Uhr 11. Juni 10-11 Uhr 18. Juni 10-11 Uhr |
Wichtige Dokumente
Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Wechsel der Prüfungsordnungsversion 2024
Präsentation der Informationsveranstaltung
Regeln zur Überführung in die neue Prüfungsordnungsversion 2024
Anhang der Prüfungsordnung (PO Version 2024) (hier Dokument)
Vorläufiges Modulhandbuch gültig ab 1.10.2024 (hier MHB einfügen, ist noch nicht ganz fertig)
Kontakt und Beratung
Für Fragen zum PO Wechsel wenden Sie sich an:
Prüfungsamt Musikvermittlung:
https://hf-studium.uni-koeln.de/service-und-beratung/pruefungsamt-pa-der-hf/pruefungsamt-him
SSC Kunst Musik
https://hf-studium.uni-koeln.de/service-und-beratung/studierenden-service-center-ssc-der-hf/ssc-kunst-musik
Für Fachberatung zum Praktikum:
Praktikumsbeauftragte Stephanie Riemenschneider
Fristen
| Auslaufen der Prüfungsordnung von 2021 im BA Musikvermittlung | 31.03.2027 |
| Letzte Möglichkeit, die Veranstaltungen gemäß Prüfungsordnung 2021 zu belegen | im WS 26/27 |
| Bewerbung auf einen freiwilligen Wechsel der Prüfungsordnung | bis zum 30.06.2024 |
FAQ
Wann muss ich für einen Wechsel der Prüfungsordnung aktiv werden?
Wenn Sie derzeit im 4., 6. oder höheren Fachsemester sind, müssen Sie den Wechsel in die neue Prüfungsordnung aktive bis zum 30.06.2024 im SSC Kunst/Musik beantragen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ein Wechsel der Prüfungsordnung für mich sinnvoll ist: Was soll ich tun?
Bitte nehmen Sie in diesem Fall die Sondersprechstunden (Termine siehe oben) wahr und/oder nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zum SSC Kunst/Musik auf.
Ich habe eine Tätigkeit, die ich mir für das Praktikum anrechnen lassen möchte: Was muss ich tun?
Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit der Praktikumsbeauftragten Stefanie Riemenschneider auf.
Ich möchte wechseln, aber es bleiben dann Seminare übrig, die nicht in die neuen PO Version überführt werden können.
Überzählige Seminare und Vorlesungen, die sich bei einem Wechsel nicht zuordnen lassen, können immer für das Studium Integrale anerkannt werden.
Was passiert, wenn ich wechseln möchte, aber die Antragsfrist vom 30.06.24 abgelaufen ist?
Sie können in diesem Fall die Belegphase für das Wintersemester nicht mehr nutzen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem SSC Kunst/Musik auf.
Ich habe AM 1 und Am 4 bereits fertig studiert und möchte wechseln.
In diesem Fall stellen Sie den Antrag und bei der Leistungsüberführung durch SSC und Prüfungsamt wird dann die bestmögliche Variante der Anerkennung Ihrer Leistungen gewählt. (Die bessere Note bleibt erhalten, überzählige LP werden automatisch dem Studium Integrale zugeordnet)
Ich habe bereits ein Praktikum für ein anderes Fach absolviert: Kann ich mit das anrechnen lassen?
Nein, Sie können sich nicht dasselbe Praktikum im Studienverlauf zweimal anrechnen lassen.