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Informationen rund um das

Praxissemester im B.A. Heilpädagogik

Kurzprofil

Das Praxissemester stellt die zweite Praxisphase der Studierenden des Studiengangs B.A. Heilpädagogik dar und ermöglicht ihnen Einblicke in heilpädagogische Berufsfelder sowie die Vernetzung mit Einrichtungen und Träger:innen der Eingliederungshilfe. Handlungsleitend ist dabei das Forschende Lernen: Die Studierenden entwickeln in Abstimmung mit ihrer Praktikumsstelle und im Rahmen der praktikumsbegleitenden Seminare eigene Fragestellungen, die sie im Rahmen ihres Praktikums bearbeiten. Das Praktikum ist obligatorisch, da die Präsenzzeit im Praktikum ein Bestandteil für die staatliche Anerkennung als Heilpädagog:in ist.

PEP - Praktika-Erfassungs-Portal für Studierende des B.A. Heilpädagogik

Für alle Pflichtpraktika im B.A. Heilpädagogik (BM 2.3 und EM 1) werden Informationen, Dokumente und Anfragen zentral über die ILIAS-Plattform “PEP - Praktika-Erfassungs-Portal” verwaltet.

Über das PEP-Tool organsieren und verwalten Sie:

  • Praktika in BM 2.3 - Praktikum (bis zu 120 Stunden) und EM 1 - Praxissemester (bis zu 720 Stunden)
  • Anfragen zur Eignung von Praktikumseinrichtungen
  • die Einreichung und Verwaltung von Praktikumsdaten
  • die Beantragung von Anrechnungen früherer Tätigkeiten
  • alle relevanten Dokumente undVorlagen (z.B. Praktikumsvertrag, Praktikumsbescheinigung oder Antrag auf Anrechnung)

Als Studierende pflegen Sie Ihre persönliche PEP-Akte eigenverantwortlich und sind dafür zuständig, dass alle Angaben und Dokumente vollständig und aktuell sind.

Bei inhaltlichen Rückfragen zum PEP wenden Sie sich bitte - nach vorheriger Prüfung der Informationsmaterialien - an BAHP-PEP@uni-koeln.de

Praktikumsleitfaden

Informationen zum Praxissemester für Studierende und Praktikumseinrichtungen

PEP - Praktika-Erfassungs-Tool

Beitritt zum PEP-Portal über ILIAS

Anleitung zum PEP-Tool

Nutzung des Tools über ILIAS

FAQs zum Praxissemester im B.A. Heilpädagogik

In welchen Einrichtungen kann das Praktikum absolviert werden?

Die Suche und die Auswahl der Praktikumseinrichtung erfolgen grundsätzlich eigenständig durch die Studierenden. Praxisstellen, die den Studierenden die Durchführung der Praxisphasen ermöglichen, werden von der Hochschule anerkannt, wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist:

  • die Praxisstelle ist eine explizit heilpädagogische Einrichtung, ein Verband oder ein Projektträger aus einem exemplarischen Handlungsfeld innerhalb der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe oder Einrichtung der Rehabilitation in öffentlicher, freier oder privatgewerblicher Trägerschaft.
Muss ich das Pratikum im Rahmen des Praxissemesters anmelden?

Ja. Vor Beginn des Praktikums muss die geplante Praktikumseinrichtung über das PEP – Praktika-Erfassungs-Portal angemeldet werden. Nur so kann vorab geprüft werden, ob die vorgesehene Praxiserfahrung als Pflichtpraktikum im Rahmen des Praxissemesters anerkannt werden kann. Die Anmeldung sowie alle weiteren Dokumente und Informationen werden zentral über das PEP-Tool verwaltet.

Wann und wie lange wird das Praktikum absolviert?

Das Praktikum ist für das 4. Fachsemester vorgesehen und umfasst mindestens 720 Stunden. Es kann innerhalb von ca. vier bis sechs Monaten absolviert werden. Die Arbeitszeiten sind in Absprache mit den Praktikumsstellen zu treffen.

Habe ich Urlaubsanspruch und was passiert im Krankheitsfall?

Ein Urlaubsanspruch für Studierende besteht während der Praxisphasen nicht. Alle Fehlzeiten sind in Absprache mit der Hochschule und der Praxisstelle nachzuholen. Im Falle einer Erkrankung ist die Praxisstelle unverzüglich zu informieren. Bei längeren Krankheitsphasen ist Rücksprache mit der Einrichtung und den Praktikumsverantwortlichen zu halten, um ggf. Nachholzeiten zu vereinbaren.

Kann ich mir bereits absolvierte Praktika anrechnen lassen?

Ja. Es ist möglich, berufliche Tätigkeiten oder bereits absolvierte Praktika im Umfang von maximal 50 % der Praktikumszeit anrechnen zu lassen, sofern diese in einem explizit heilpädagogischen Tätigkeitsfeld erfolgt sind. Anrechnungsanfragen erfolgen ausschließlich über das PEP – Praktika-Erfassungs-Portal und werden dort von den Modulverantwortlichen geprüft. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen sind vollständig über das PEP-Tool einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die Modulprüfung auch im Falle einer (teilweisen) Anrechnung des Praktikums in vollem Umfang zu absolvieren ist.

Wer kann als Mentor:in meines Praktikums ausgewählt werden?

Als Mentor:innen kommen Mitarbeiter:innen der jeweiligen Einrichtung in Frage, die über einen Hochschulabschluss in einem (heil)pädagogischen Studiengang verfügen und die Mentor:innen- Funktion für Sie zu übernehmen können. In der Praktikumsstelle sind Berufsrollenträger:innen tätig, sodass die Studierenden professionelles Handeln modellhaft erleben können.

Durch wen bin ich während meines Praktikums versichert?

Während der Absolvierung von (auch für den Studiengang obligatorischen) Praktika sind Studierende der Universität zu Köln nicht durch die Universität unfallversichert.

Studierende im Praktikum gliedern sich als abhängige Beschäftigte (§2 Nr.1 SGB VII) in den Betriebsablauf der Praktikumseinrichtung ein. Zuständig für die Unfallversicherung während des Praktikums ist daher die jeweilige Praktikumseinrichtung.

Im Fall eines Unfalls gibt der/die Studierende den jeweiligen Unfallversicherungsträger der Einrichtung (Berufsgenossenschaft, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) an.

Kann ich mein Praktikum im Rahmen des Praxissemesters auch im Ausland absolvieren?

Ja, grundsätzlich ist ein Praktikum im Ausland möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Organisation und Abstimmung eines Auslandspraktikums in der Regel mehr Vorbereitungszeit erfordert. Wenn Sie Ihr Praxissemester im (europäischen) Ausland planen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten und Förderprogramme offen, die Erfahrungen im (heil-)pädagogischen Kontext ermöglichen können. Informationen zu Fördermöglichkeiten sowie weiterführende Hinweise finden Sie im PEP – Praktika-Erfassungs-Portal hinterlegt.