Kurzprofil
Das Praxissemester stellt die zweite Praxisphase der Studierenden des Studiengangs B.A. Heilpädagogik dar und ermöglicht ihnen Einblicke in heilpädagogische Berufsfelder sowie die Vernetzung mit Einrichtungen und Träger:innen der Eingliederungshilfe. Handlungsleitend ist dabei das Forschende Lernen: Die Studierenden entwickeln in Abstimmung mit ihrer Praktikumsstelle und im Rahmen der praktikumsbegleitenden Seminare eigene Fragestellungen, die sie im Rahmen ihres Praktikums bearbeiten. Das Praktikum ist obligatorisch, da die Präsenzzeit im Praktikum ein Bestandteil für die staatliche Anerkennung als Heilpädagog:in ist.
FAQs zum Praxissemester im B.A. Heilpädagogik
In welchen Einrichtungen kann das Praktikum absolviert werden?
Die Suche und die Auswahl der Praktikumseinrichtung erfolgen grundsätzlich eigenständig durch die Studierenden. Praxisstellen, die den Studierenden die Durchführung der Praxisphasen ermöglichen, werden von der Hochschule anerkannt, wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist:
- die Praxisstelle ist eine explizit heilpädagogische Einrichtung, ein Verband oder ein Projektträger aus einem exemplarischen Handlungsfeld innerhalb der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe oder Einrichtung der Rehabilitation in öffentlicher, freier oder privatgewerblicher Trägerschaft.
Muss ich das Pratikum im Rahmen des Praxissemesters anmelden?
Vor Beginn des Praktikums wird dringend empfohlen, dieses bei den Fachverantwortlichen anzumelden. Nur auf diese Weise können Sie sich vorab rückversichern, dass die geplante Praxiserfahrung als obligatorisches Praktikum geeignet ist. Zu diesem Zeitpunkt sollten die betreuenden Personen während des Praktikums bereits festgelegt sein.
Um das Praktikum anzumelden, füllen Sie bitte das Anmeldeformular vollständig aus und schicken es per Mail an den/die Modulverantwortliche*n des Praxissemesters.
Wann und wie lange wird das Praktikum absolviert?
Das Praktikum ist für das 4. Fachsemester vorgesehen und umfasst mindestens 720 Stunden. Es kann innerhalb von ca. vier bis sechs Monaten absolviert werden. Die Arbeitszeiten sind in Absprache mit den Praktikumsstellen zu treffen.
Habe ich Urlaubsanspruch und was passiert im Krankheitsfall?
Ein Urlaubsanspruch für Studierende besteht während der Praxisphasen nicht. Alle Fehlzeiten sind in Absprache mit der Hochschule und der Praxisstelle nachzuholen. Im Falle einer Erkrankung ist die Praxisstelle unverzüglich zu informieren. Bei längeren Krankheitsphasen ist Rücksprache mit der Einrichtung und den Praktikumsverantwortlichen zu halten, um ggf. Nachholzeiten zu vereinbaren.
Kann ich mir bereits absolvierte Praktika anrechnen lassen?
Es ist möglich, eine Berufstätigkeit im Rahmen von maximal 50% der Praktikumszeit anzuerkennen, wenn diese in einem „explizit heilpädagogischen Tätigkeitsfeld“ erfolgt ist. Die Anrechnung erfolgt über die Modulbeauftragten. Die Modulprüfung ist auch im Falle einer teilweisen Anrechnung des Praktikums in vollem Umfang zu leisten.
Wer kann als Mentor:in meines Praktikums ausgewählt werden?
Als Mentor:innen kommen Mitarbeiter:innen der jeweiligen Einrichtung in Frage, die über einen Hochschulabschluss in einem (heil)pädagogischen Studiengang verfügen und die Mentor:innen- Funktion für Sie zu übernehmen können. In der Praktikumsstelle sind Berufsrollenträger:innen tätig, sodass die Studierenden professionelles Handeln modellhaft erleben können.
Durch wen bin ich während meines Praktikums versichert?
Während der Absolvierung von (auch für den Studiengang obligatorischen) Praktika sind Studierende der Universität zu Köln nicht durch die Universität unfallversichert.
Studierende im Praktikum gliedern sich als abhängige Beschäftigte (§2 Nr.1 SGB VII) in den Betriebsablauf der Praktikumseinrichtung ein. Zuständig für die Unfallversicherung während des Praktikums ist daher die jeweilige Praktikumseinrichtung.
Im Fall eines Unfalls gibt der/die Studierende den jeweiligen Unfallversicherungsträger der Einrichtung (Berufsgenossenschaft, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) an.