Prüfungen
Prüfungsfragen und Notenkorrektur
Wenn Sie Fragen zu bevorstehenden oder bereits abgehaltenen Prüfungen haben oder wenn Sie eine Note korrigieren müssen, schreiben Sie uns bitte eine Email. Zur Bearbeitung der Fragen benötigen wir immer die Prüfungsnummer, das Prüfungsdatum und ggf. die Matrikelnummer der/des betroffenen Studierenden.
KLIPS-Schulungen
Gabriele Braam bietet regelmäßige Schulungen für die Lehrstühle zum Prüfungsmanagement in KLIPS 2.0 an. Bei Interesse an einem Termin wenden Sie sich gerne an Gabriele Braam:
ACHTUNG - neue Termine im Herbst 2024!
Das Prüfungsamt bietet an folgenden Terminen eine Schulung für das Prüfungsamanagement in Klips an - Zielgruppe sind (neue) Lehrstuhlsekretariate und Lehrende an der Universität zu Köln. Es geht um das Anlegen und Bearbeiten von Modul- und Lehrveranstaltungsprüfungen in Klips.
Montag, 07. Oktober 2024 14-15.30 Uhr
Mittwoch, 16. Oktober 2024, 12-13.30 Uhr
Bei Interesse an einem der Termine schreiben Sie bitte gerne eine kurze e-mail an Frau Gabriele Braam, gbraam@uni-koeln.de. Sie erhalten dann den zoom link für Ihren Wunschtermin.
Wissenswertes rund um Prüfungen für Dozierende und Sekretariate der HF
Prüfungsmanagement in KLIPS
Mithilfe des KLIPS-Prüfungsmanagements können Sie die Studien- und Prüfungsleistungen Ihrer Studierenden verwalten. Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie Zugriff auf das Prüfungsmanagement in KLIPS 2.0 haben. Auf Ihrer Startseite in KLIPS 2.0 sollte im Bereich Forschung und Lehre der Menüpunkt Prüfungsmanagement erscheinen - falls das nicht der Fall ist, informieren Sie sich über die Rechtevergabe an der HF.
Das Prüfungsamt führt in regelmäßigen Abständen Online Schulungen zur Einführung in das Prüfungsmanagement durch und berät Sie natürlich auch außerhalb der Schulung, gerne auch bei individuellen Fragen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Schulung gerne an Frau Braam im Prüfungsamt EZW gbraam@uni-koeln.de.
Die Humanwissenschaftliche Fakultät hat Schulungsunterlagen für das Klips Prüfungsmanagement erstellt, die Sie hier herunterladen können: Schulungsunterlagen KLIPS 2.0
Studienleistungen - Prüfungsleistungen - Anwesenheiten
Die Teilnahme an Veranstaltungen (Vorlesungen/Seminaren) wird in der Regel als Studienleistung verbucht. Da es an der Humanwissenschaftlichen Fakultät mit Ausnahme einiger weniger Veranstaltungen (bitte beim jeweiligen Prüfungsamt erfragen) keine Anwesenheitspflichten für Veranstaltungen gibt, ist es in der Regel nötig, dass Sie die positive Studienteilnahme an eine kleine zu erbringende Leistung knüpfen (die eben grundsätzlich auch ohne Anwesenheit in der Veranstaltung erbringbar ist). Das können zum Beispiel ein zusammenfassendes Paper oder kleine "Hausaufgaben" sein. Es geht dabei allerdings nicht um das "Bestehen", es werden auch keine Noten vergeben. Wer die Aufgabe abgibt und sich auf die korrekten Inhalte bezieht, muss die Teilnahme an der Veranstaltung verbucht bekommen, auch wenn die Leistung aus Sicht der jew. Dozierenden eigentlich unzureichend ist!
Im Unterschied dazu ist eine so genannte Modulprüfung eine benotete Leistung. Module werden in der Regel mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die sich an den für das Modul definierten Lernzielen und Lernergebnissen orientiert. Modulprüfungen können in schriftlicher, mündlicher, praktischer oder kombinierter Form abgelegt werden. Laut Prüfungsordnung ist die Form (Klausur, Hausarbeit, Praktikumsbericht, Portfolio, Projektarbeit, mündliche Prüfung, etc.) der Modulprüfungen für die jeweiligen Module bereits festgelegt. Bitte beachten Sie, dass auch im Falle eines Nachteilsausgleichs in der Regel die Prüfungsform erhalten bleiben muss, um den Kompetenzerwerb sicher zu stellen. Bitte nutzen Sie bei der Verbuchung der Modulprüfung die korrekte Notenskala (in klips bei der Auswahl die "letzte" Skala) mit Noten von 1,0 bis 4,0 mit Zwischenschritten von 0,3 für das Bestehen bzw. 5,0 für das Nichtbestehen. Bitte beachten Sie, dass in der Regel nur wenige Prüfungsversuche möglich sind, genaueres regelt die jeweilige Prüfungsordnung. Es gibt ferner Fristen für die An- und Abmeldung zu Modulprüfungen
ACHTUNG: Ohne eine erfolgreiche Anmeldung zur Modulprüfung dürfen die Studierenden von Ihnen nicht geprüft werden!
Bitte beachten Sie unbedingt die nachfolgenden wichtigen Formalia der Modulprüfungen!
Anmeldung und Abmeldung von Modulprüfungen
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Zu jeder Modulabschlussprüfung ist eine Anmeldung erforderlich.
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Ohne eine Anmeldung sind Studierende nicht zur Teilnahme an der Prüfung berechtigt.
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Die Anmeldung muss in der Regel bis spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen.
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Bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin können Studierende sich ohne Angabe von Gründen von der Modulabschlussprüfung abmelden.
Versäumnis und Rücktritt
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Versäumen Studierende, trotz einer Anmeldung, die Teilnahme an der Modulabschlussprüfung ohne einen triftigen Grund, wird die Leistung mit „mangelhaft (5,0)" und einem Fehlversuch bewertet.
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Triftige Gründe müssen dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden.
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Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Das entsprechende Formular finden Studierende unter dem Reiter "Formulare" des jeweiligen Prüfungsamts
Wiederholung
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Nichtbestandene Modulabschlussprüfungen können wiederholt werden.
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Auch für Wiederholungsprüfungen ist eine Anmeldung nach den in KLIPS 2.0 ausgewiesenen Fristen erforderlich. Es erfolgt keine automatische Anmeldung!
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Die Anzahl der Prüfungsversuche pro Modul ist begrenzt. Genaue Angaben sind den fachspezifischen Anhängen der jeweiligen Prüfungsordnung zu entnehmen.
Nachteilsausgleiche für Prüfungen
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, in der Regel dauerhafte Erkrankung oder Behinderung, kann über das jeweilige Prüfungsamt ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden. Den Antrag auf Nachteilsausgleich reicht der oder die Studierende beim jeweiligen Prüfungsamt seines/ihres Faches bzw. Studiengangs ein. Anschließend entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss, welcher Nachteilsausgleich unter Berücksichtigung der Studienzielen und Kompetenzerwartungen gewährt werden kann. Eine vorherige Beratung im Prüfungsamt wird dringend empfohlen. Der gewährte Nachteilsausgleich wird dann den Dozierenden vorgelegt und ist bindend für die entsprechende Prüfung.
Neben der Beratung im jeweils zuständigen Prüfungsamt können Studierende sich auch einen guten Überblick über die entsprechenden Informationen zum Nachteilsausgleich auf den Seiten des Servicezentrums Inklusion verschaffen.
Antrag auf Prüfungsberechtigung
Die Berechtigung zur Abnahme und Verbuchung von Studienteilnahmen (In Klips als Lehrveranstaltungs"prüfungen" bezeichnet) und benoteten Modulprüfungen wird in der Regel am jeweiligen Lehrstuhl organisiert. Meistens sind diejenigen, die Lehre geben, automatisch auch berechtigt, Prüfungen zu verwalten.
Für die Bachelor- und Masterarbeitsbetreuung gelten jedoch spezielle Regelungen, die in der Prüfungsordnung geregelt sind. Grundsätzlich dürfen Prüfungsleistungen nur von Personen bewertet werden, die selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen. Das bedeutet zum Beispiel dass jemand mit BA Abschluss NICHT die Masterarbeit prüfen darf.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestellt die fachlich zuständigen Prüferinnen und Prüfer für die Bachelor- bzw. Masterarbeit aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren, außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie Privatdozentinnen und Privatdozenten. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet der Prüfungsausschuss über die Bestellung weiterer Prüferinnen und Prüfer, die die Voraussetzungen nach § 65 Absatz 1 HG erfüllen. Die Bestellung von Prüferinnen und Prüfern für die Bachelor bzw. Masterarbeit ist aktenkundig zu machen.
An der Humanwiss. Fakultät erfolgt die Bestellung und Pflege der für die Abschlussarbeiten zuständigen Prüfpersonen in der Regel über die ilias Datenbank. Die Lehrstuhlsekretariate und das Prüfungsamt haben Zugriff auf die Datenbank und können Personen hinzfügen oder auch löschen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Prüfungsberechtigung an Ihr zuständiges Prüfungsamt, das Sie zum weiteren Prozedere beraten kann.
Plagiate und Täuschungen
Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Plagiat bzw. eine Täuschung voliegt, wenden Sie sich bitte in jedem Fall an das zuständige Prüfungsamt. Konkrete Vorgehensweise ist:
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Meldung über Plagiatsverdacht / Täuschungsverdacht an das zuständige Prüfungsamt durch Prüfer oder Prüferin
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Das Prüfungsamt fordert eine ausführliche Stellungnahme vom Prüfer/Prüferin - bei Plagiatsverdacht sollte es eine Gegenüberstellung zwischen Originalquelle(n) und plagiierten Stellen geben
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Da die Studierenden ein Recht auf Anhörung haben, leitet das Prüfungsamt die Stellungnahme von Prüfer/Prüferin an den/die Studierende/n weiter und fordert von dem/der Studierenden hierzu eine Stellungsnahme zum Täuschungs- bzw. Plagiatsvorwurf an.
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Beide Stellungnahmen werden vom Prüfungsamt an den/die Prüfungsauschussvorsitzende/n weitergeleitet.
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In der nächsten terminierten Prüfungsausschusssitzung wird über den Täuschungsversuch/Plagiatsverdacht und seine Folgen für den/die Studierende beraten und entschieden.
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Das Prüfungsamt trägt die Entscheidung in Klips ein und informiert die Prüfer bzw. das ZFL
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Das Prüfungsamt informiert den/die Studierende/n
Erste Hinweise über den Umgang mit Plagiaten finden Sie im Informationsblatt "Hinweise für Prüfer*innen zum Umgang mit Plagiaten"
Abschlussarbeiten und Selbständigkeits-/Eidesstattliche Erklärung
In Hausarbeiten ist in der Regel eine "einfache" Selbständigkeitserklärung seitens der Studierenden beizufügen, mit der bestätigt wird, dass alle aus anderen Quellen verwendeten Textstellen kenntlich gemacht wurden.
Für Abschlussarbeiten gilt jedoch, dass hier die so genannte Eidesstattliche Erkärung erfolgen muss, es kommt auf den Wortlaut "an Eides statt" an, der im Falle eines Täuschungsversuches relevant wird für eine strafrechtliche Verfolgung. Der genaue Wortlaut ist der Prüfungsordnung zu entnehmen und kann auch beim jeweiligen Prüfungsamt erfragt werden.
Umgang mit Widersprüchen
Es kann in einzelnen Fällen dazu kommen, dass Studierende mit einer Notengebung nicht einverstanden sind und sich hierzu entweder an Sie als Prüfer/Prüferin wenden oder an das Prüfungsamt. In der Regel versucht das Prüfungsamt hier zunächst ein klärendes Gespräch zwischen Prüfling und Prüfer/in herbeizuführen.
Sollte der Widerspruch von Seiten der/des Studierenden aufrecht erhalten werden, muss er/sie eine in einer schriftlichen Stellungnahme begründen, warum die Benotung nicht gerechtfertig ist. Diese Stellungnahme wird an das zuständige Prüfungsamt geschickt. Das Prüfungsamt leitet die Stellungnahme an den/die Prüfer/in weiter. Er/sie verfasst seiner/ihrerseits eine Stellungnahme zu der Benotung und senden diese ebenfalls an das Prüfungsamt. Beide Schreiben werden dann an den/die Prüfungsausschussvorsitzende/n gesendet und über den Fall in der nächsten terminierten Prüfungausschusssitzung beraten.